Aktuelles rund um Papierkram
06. Oktober 2022
Ein freibleibendes Angebot wird auch als „unverbindliches Angebot" bezeichnet. Der Begriff „unverbindlich“ macht deutlich, dass es sich bei einem freibleibenden Angebot um ein Angebot handelt, an das die ausstellende Firma oder Person nicht gebunden ist. Wann die Erstellung eines freibleibenden Angebots sinnvoll ist und was Du beachten solltest, klären wir in diesem Artikel.
Die Erstellung eines freibleibenden Angebots kann sinnvoll sein, wenn die anfallenden Kosten zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht sicher kalkulierbar sind oder nötige Ressourcen eventuell in nicht ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen könnten. Wenn also beispielsweise Produkte zum Einsatz kommen, deren Preise sehr stark variieren oder bei denen es nicht absehbar ist, dass die benötigte Menge in einer definierten Zeit beschaffbar ist.
In Zeiten hoher Inflation bei bestimmten Warengruppen kann es also sinnvoll sein, das Angebot dahingehend einzuschränken, dass Teile des Angebots als freibleibend deklariert werden, da zu erwarten ist, dass die Preise zwischen Angebotserstellung und -ausführung deutlich steigen.
Im Gegensatz zu einem normalen Angebot ist ein freibleibendes Angebot nicht rechtlich bindend. Die erwähnten Konditionen können sich ändern und darauf wird explizit hingewiesen. Das Unternehmen, das das Angebot erstellt hat, behält sich also ausdrücklich vor, das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt noch anzupassen oder das Angebot in dieser Form ganz zurückzuziehen.
Mit einem freibleibenden Angebot behält man sich also in der Hinterhand, dass sich die Rahmenbedingungen des Vorhabens und damit die angegebenen Parameter grundsätzlich ändern könnten. So vermeidet man von Anfang an Streitigkeiten, sollten die tatsächlichen Kosten höher oder die Bearbeitungszeit länger ausfallen als auf dem Angebot ausgewiesen.
Damit ein Angebot als freibebendes Angebot gekennzeichnet ist, müssen bestimmte Formulierungen enthalten sein. Die Einschränkungen können das gesamte Angebot oder nur einzelne Parameter betreffen, beispielsweise den Preis der Waren oder Dienstleistungen, die Zeit, in der die Leistung erbracht werden soll oder die gelieferte Menge.
Steht im Angebot, dass dieses „freibleibend“ oder „unverbindlich“ ist, bezieht sich diese Formulierung auf das gesamte Angebot. Der Passus „Preis freibleibend“ oder „Preisänderungen vorbehalten“ bedeutet, dass sich die angegebenen Preise ändern können. Eine zeitliche Befristung des Angebots, beispielsweise mit der Formulierung „das Angebot ist gültig bis zum 31.12.2022“ schränkt das Angebot dahingehend ein, dass es nur bis zum angegebenen Termin seine Gültigkeit behält und danach Änderungen zu erwarten sind. Soll das Angebot hinsichtlich der vereinbarten Menge als unverbindlich deklariert werden, kann eine Formulierung wie „solange der Vorrat reicht“ eingesetzt werden.
Die verschiedenen Freizeichnungsklauseln können auch kombiniert werden. Du kannst also das Angebot hinsichtlich Preis und Zeit oder auch in Bezug auf Zeit und Menge einschränken.
Hast Du ein Angebot verschickt, das in Gänze oder teilweise als freibleibend gekennzeichnet ist und die Kundin oder der Kunde nimmt dieses Angebot an, bist Du verpflichtet, darauf zu reagieren. Obwohl das Angebot als „unverbindlich“ gekennzeichnet ist, kommt es zustande, wenn es angenommen wurde und von Deiner Seite keine Antwort erfolgt. Du bist also als verpflichtet, auf eine Annahme eines freibleibenden Angebot zu reagieren, wenn Du es nicht in dieser Form bestehen lassen möchtest. Du musst das Angebot nicht wie formuliert erfüllen, es ist ja als freibleibend gekennzeichnet, Du musst aber Änderungen oder eine Ablehnung des Angebots schriftlich kommunizieren.
Es gibt durchaus Situationen und Branchen, in denen es sinnvoll ist, ein Angebot zumindest teilweise als freibleibend zu kennzeichnen. Allerdings solltest Du Dir immer die Frage stellen, ob es wirklich nötig ist, ein unverbindliches Angebot abzugeben. Die meisten Kunden werden zögern, ein solches Angebot anzunehmen oder es gleich ablehnen. Wenn Du im Angebot glaubwürdig kommunizieren kannst, dass sich Preise für Rohstoffe oder Materialien sehr wahrscheinlich ändern werden oder diese Preisänderungen allgemein bekannt sind, dann wird jeder Kunde Verständnis dafür haben, dass Du die Gültigkeit des Angebots dahingehend einschränkst. Bestimmte Positionen wie Stunden- oder Tagessätze solltest Du allerdings nicht als freibleibend deklarieren.
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