AGB

Gültig ab 30.01.2018

  1. Inhalt und Zustandekommen des Vertrags
  2. Leistungen von Odacer
  3. Vergütung und Zahlungsverzug
  4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
  5. Kundendaten und Datenschutz
  6. Mängelansprüche
  7. Freistellungspflichten
  8. Haftungsbeschränkung
  9. Laufzeit und Kündigung
  10. Schlussbestimmungen


 

  1. Inhalt und Zustandekommen des Vertrags
    1. Parteien und Gegenstand. Dieser Vertrag (AGB) regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der odacer Finanzsoftware GmbH, Konrad-Adenauer-Ring 13, 65187 Wiesbaden ("Odacer") und deren Kunden ("Kunde") in Bezug auf die zur Verfügungstellung der Buchhaltungs-Software „Papierkram“ zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). Odacer erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.
    2. Keine abweichenden Regelungen. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn Odacer einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und Odacer dem nicht widerspricht.
    3. Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde bei Eingabe seiner E-Mail Adresse im Registrierformular diese AGB durch Anklicken des entsprechenden Häkchens akzeptiert und auf „Weiter“ klickt.
    4. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 BGB sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden abbedungen.
  2. Leistungen von Odacer
    1. Nutzungsrecht. Odacer stellt dem Kunden die unter www.papierkram.de beschriebene Buchhaltungssoftware mit der Bezeichnung „Papierkram“ ("Software") zur Nutzung über das Internet zur Verfügung ("Service"). Die Software wird auf Computern eines von Odacer genutzten Rechenzentrums betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z.B. JavaScript) auf dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte maximale Anzahl von Nutzern (nachfolgend "Nutzungseinheiten") und den gebuchten Funktionsumfang (Paket). Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt.
    2. Drittsoftware / Open Source Software und externe Webservices. Die Software einschließlich der lokal im Browser des Kunden ausgeführten Programmcodes kann Drittsoftware beinhalten („Drittkomponenten“) und auf Webservices Dritter zurückgreifen (z.B. Google Maps) („Externe Webservices“). Für die Drittkomponenten und externen Webservices können Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten, auf die auch ausländisches Recht Anwendung finden kann. Die Nutzungsrechte erhält der Kunde dabei ggf. unmittelbar von dem jeweiligen Drittanbieter. Externe Webservices können von den Anbietern eingestellt oder unter geänderten Bedingungen bereitgestellt werden, sodass später Änderungen des Service nötig sein können. Auf Drittkomponenten und externe Webservices finden abweichend von diesen AGB und dem Bestellschein vorrangig die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittanbieter Anwendung. Momentan eingesetzte Drittkomponenten, die lokal im Browser des Kunden ausgeführt werden, sowie externe Webservices, sind Postmark, Cleverreach, Billwerk und Google Analytics.
    3. Verfügbarkeit. Odacer stellt dem Kunden den Service mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Kalenderjahresmittel während der Betriebszeit („Zielverfügbarkeit“) zur Verfügung. Betriebszeit ist ganztägig von 00:00 bis 23:59 Uhr. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. Odacer erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von Odacer genutzten Rechenzentrums an das Internet. Bei einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit hat der Kunde das Recht, eine Gutschrift (und bei Vertragsende eine Erstattung) in Höhe von 10 % der Jahresnutzungsgebühr des betreffenden Kalenderjahres für jeden angebrochenen Prozentpunkt geltend zu machen, um den die erreichte Verfügbarkeit die tatsächliche Verfügbarkeit unterschreitet, höchstens jedoch die Jahresnutzungsgebühr. Der Kunde muss die Ansprüche innerhalb von sechs Wochen geltend machen. Weitergehende Minderungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit sind ausgeschlossen. Bei der Ermittlung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit gelten Ausfälle aufgrund höherer Gewalt nicht als Verfügbarkeitsausfall.
    4. Einrichtung. Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Services (individuelle Einstellungen oder Eingabe/Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet.
    5. Support. Odacer stellt für Kunden eines kostenpflichtigen Pakets einen E-Mail Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Knowhow-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software. Die Supportleistungen werden von Odacer werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr - 16.00 Uhr erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31.12 eines jeden Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail Anfragen beträgt in der Regel 48 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.
    6. Dokumentation. Soweit nicht anders vereinbart schuldet Odacer nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe oder PDF-Benutzerhandbuch. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.
    7. Leistungsänderungen. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software, um eine Standardsoftware handelt, die als Software as Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: Odacer kann den Service (einschließlich der System-anforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browser-versionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. Daneben kann Odacer den Service im Rahmen einer Fortentwicklung des Software angemessen ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). Odacer wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten - per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird Odacer auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.
    8. Erfüllungsgehilfen. Odacer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten, insbesondere Rechenzentren zum Hosting der Software.
  3. Vergütung und Zahlungsverzug
    1. Gebührenstruktur. Der Kunde schuldet Odacer für die Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit je nach Vertragslaufzeit eine monatliche oder jährliche Nutzungsgebühr.
    2. Entstehen der Nutzungsgebühr. Die Nutzungsgebühr wird mit Vertragsbeginn und sodann – je nach Vertragslaufzeit – jeweils monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw. Wechsel in ein höheres Paket) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. Wechsel in ein niedrigeres Paket) ist nur mit Wirkung zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten innerhalb Vertragslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preisliste von Odacer.
    3. Rechnungsstellung. Odacer stellt die Gebühren zu Vertragsbeginn und sodann – je nach Vertragslaufzeit – monatlich oder jährlich in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei in das Kundenmenü oder Versand per E-Mail ("Online-Rechnung").
    4. Zahlungsarten und Belastung. Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt mittels Kreditkarte oder Lastschrift. Kreditkarten werden am Fälligkeitstag belastet, Lastschriften erfolgen innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeitstag.
    5. Nettopreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    6. Zahlungsverzug. Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Nutzungsgebühr erreicht, in Verzug, ist Odacer berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer Sperrung bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung der Nutzugsgebühr verpflichtet. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten Daten. Im Falle einer Kündigung findet Ziffer 9.4 Anwendung.
  4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    1. Sicherungskopien. Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet Odacer bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.
    2. Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde wird den Service nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder den Service in sonstiger Weise missbrauchen. Unterliegt der Kunde einer beruflichen Schweigepflicht (z.B. Arzt, Anwalt) ist er für die Zulässigkeit der Einstellung von Kundendaten in den Service verantwortlich und muss erforderlichenfalls die notwendige Einwilligung bzw. Befreiung von seinen Kunden einholen.
    3. Systemanforderungen und Mitwirkungspflicht. Anforderungen an Hard- und Software beim Kunden sowie organisatorische Anforderungen und Mitwirkungspflichten des Kunden sind unter www.papierkram.de beschrieben. Soweit nicht anders festgelegt, hat der Kunde eine aktuelle Browserversion mit aktivierten Javascript und Cookies zu nutzen.
    4. Steuerrelevante Daten. Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren.
  5. Kundendaten und Datenschutz
    1. Kundendaten. Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen Daten (z.B. Daten über Kunden des Kunden, Lieferanten, Rechnungsdaten, Arbeitszeiten) und die dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten (z.B. Protokolldaten über die Nutzung des Services) (gemeinsam "Kundendaten") stehen dem Kunden zu. Odacer behandelt die Kundendaten vertraulich.
    2. Nutzung der Kundendaten. Der Kunde räumt hiermit Odacer das nicht-ausschließliche, weltweite, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung des Services zu nutzen, insbesondere diese auf einem von Odacer betriebenen Rechenzentrum zu speichern. Odacer bleibt zudem berechtigt, die Kundendaten in nicht personenbezogener, sowie aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software zu nutzen.
  6. Mängelansprüche
    1. Mängelfreiheit und Beschaffenheit. Odacer wird den Service frei von Sach- und Rechtmängeln erbringen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software ist ausschließlich die auf der Webseite www.papierkram.de enthaltene Leistungsbeschreibung maßgeblich. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
    2. Mängelbeseitigung. Mängel des Services meldet der Kunde unverzüglich an Odacer und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. Odacer wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen, sofern dieser die Nutzung des Services nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Odacer ist berechtigt, den Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
    3. Anfängliche Unmöglichkeit. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.
    4. Verjährung. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit Odacer kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2)
    5. Gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.
    6. Unentgeltliche Überlassung. Soweit Odacer Leistungen unentgeltlich erbringt (z. B. während einer Testphase oder im Rahmen eines kostenlosen Pakets) gelten vorrangig die Bestimmungen über die Leihe, d. h. insbesondere, unsere Mängelhaftung ist gemäß § 600 BGB auf Arglist beschränkt, die Haftung gemäß § 599 BGB ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und es gilt die verkürzte Verjährung von sechs Monaten gemäß § 606 BGB.
  7. Freistellungspflichten
    1. Pflicht zur Freistellung. Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber Odacer Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt Folgendes: Der Kunde wird Odacer von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, Odacer bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und Odacer von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
    2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht. Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass Odacer den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden - soweit möglich - alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
  8. Haftungsbeschränkung
    1. Ausschluss in bestimmten Fällen. Odacer haftet für Schäden, soweit diese
      a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von Odacer verursacht wurden, oder
      b) leicht fahrlässig von Odacer verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z.B. Kundendaten sind vollständig verloren und auch Altbestände sind nicht rekonstruierbar). Im Übrigen ist die Haftung von Odacer unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer Odacer haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Odacer erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als "Garantie" bezeichnet werden.
    2. Begrenzung der Höhe nach. Im Falle von Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet Odacer nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.
    3. Höhe des typischerweise vorhersehbare Schaden. Die Parteien gehen für die Fälle der Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) davon aus, dass der "typischerweise vorhersehbare Schaden" für alle in einem Kalenderjahr anfallende Schadensfälle höchstens dem dreifachen einer jährlichen Nutzungsgebühr entspricht.
    4. Unentgeltliche Leistungen. Die Haftung von Odacer ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schaden, die während einer kostenlosen Testphase oder im Rahmen eines kostenlosen Pakets verursacht wurden.
    5. Mitarbeiter und Beauftragte von Odacer. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Odacer.
  9. Laufzeit und Kündigung
    1. Laufzeit. Der Vertrag ist je nach Bestellung des Kunden für einen Monat oder ein Jahr geschlossen und verlängert sich anschließend jeweils um einen weiteren Monat bzw. ein weiteres Jahr, wenn der Kunde oder Odacer den Vertrag nicht mit Wirkung zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats bzw. -jahres kündigen. Für den Kunden gilt keine Kündigungsfrist, für Odacer gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Reduzierung von Nutzungseinheiten bzw. den Wechsel in ein niedrigeres Paket gilt Ziffer 3.2.
    2. Kostenlose Testphase. Wenn das vom Kunden gebuchte Paket eine kostenlose Testphase vorsieht, gilt für die Laufzeit des Vertrages Folgendes: Mit Vertragsschluss beginnt zunächst eine 14-tägige Testphase. Für die Testphase fallen keine Nutzungsgebühren an. Mit Ablauf der Testphase wandelt sich das gebuchte Paket in ein unentgeltliches Paket (sofern angeboten), wenn der Kunde nicht ein kostenpflichtiges Paket bucht.
    3. Form.  Die Kündigung eines Abos hat in der Accountverwaltung unter mein.papierkram.de zu erfolgen, um wirksam zu sein.  Dort kann der Vertrag jederzeit durch einen Klick auf "Vertrag kündigen" und dem anschließenden Absenden des Formular durch einen Klick auf "Kündigen" zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.
    4. Daten bei Vertragsende. Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf seine Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden die Daten vor Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion des Services (siehe Leistungsbeschreibung) zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist Odacer nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird Odacer die Kundendaten löschen, sofern Odacer selbst nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups) ist Odacer berechtigt die Daten zunächst zu sperren und später turnusgemäß endgültig zu löschen.
    5. Nichtnutzung des Systems. Wird eine der kostenlos angebotenen Versionen für einen längeren Zeitraum nicht genutzt, so kann diese Instanz mit einer Vorankündigung von 30 Tagen deaktiviert und datenschutzkonform von den Servern der Odacer entfernt werden. Eine Wiederherstellung der Daten ist dann nicht mehr möglich.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Aufrechnung. Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von Odacer unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
    2. Schriftform. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zumindest der Textform (E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
    3. Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten (sowohl vertraglich als auch deliktisch) findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.
    4. Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei Odacer. Odacer bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
    5. Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
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