Papierkram wurde von dem Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsnetzwerk PKF hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der GoBD uneingeschränkt zertifiziert. Das bedeutet, dass unsere Aboversionen alle Vorgaben der GoBD in allen relevanten Bereichen voll erfüllen.
Was die GoBD bedeutet und warum die Zertifizierung ein sehr gutes Argument für die Nutzung von Papierkram ist, erklären wir Dir in den folgenden Absätzen.
GoBD ist die Abkürzung für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen.
Konkret handelt es sich um Vorgaben für EDV-Systeme, in welcher Art steuerrelevante Daten wie Rechnungen und Belege im EDV-System erfasst, verarbeitet und gespeichert werden müssen. Die hierbei an das EDV-System gestellten Anforderungen wurden im Rahmen der Zertifizierung geprüft und als vollumfänglich erfüllt bewertet.
Die GoBD richtet sich an alle Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die ihre Buchhaltung softwarebasiert erledigen. Grundsätzlich wird durch die Vorgaben geregelt, dass alle Vorgänge nachvollziehbar gespeichert und alle Dokumente unveränderlich abgelegt werden müssen. Auch Selbständige, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen die Vorgaben der GoBD einhalten.
Papierkram erfüllt schon seit Langem die Vorgaben der GoBD. Die Zertifizierung bedeutet, dass Papierkram nun einer umfassenden Prüfung unterzogen wurde und diese Prüfung zu dem Ergebnis kam, dass die Vorgaben der GoBD gänzlich erfüllt werden.
Durch die Zertifizierung ändert sich nichts an den Abläufen und Logiken innerhalb der Software. Für den Nutzer bleibt alles wie gewohnt, etablierte Workflows müssen nicht angepasst werden.
Entspricht Deine Buchhaltung nicht den Vorgaben der GoBD, hat das Konsequenzen bei einer Betriebsprüfung. Kommt der Prüfer zu dem Schluss, dass die GoBD nicht eingehalten wurde, kann das zu Schätzungen der Einnahmen führen, die üblicherweise zu Steuernachzahlungen führen.
Du solltest also aus eigenem Interesse immer darauf achten, dass Deine Buchhaltung GoBD-konform geführt wird.
Verantwortlich für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist immer der Unternehmer oder die Unternehmerin. Auch bei einem Engagement eines Steuerberaters verbleibt die Verantwortung für eine GoBD-konforme Buchhaltung immer im Unternehmen.
Eine Software kann Dich also nur darin unterstützen, die Vorgaben der GoBD einzuhalten. Die Prozesse in Papierkram wurden daher so entwickelt, dass steuerrelevante Vorgänge automatisch immer unwiderruflich und mit den Vorgaben der GoBD vereinbar sind.
Papierkram wurde so gestaltet, dass Deine Buchhaltung automatisch den durch die GoBD erforderlichen Regelungen folgt. Rechnungen, Aus- und Einnahmebelege, Angebote, Lieferscheine etc. werden nach der Buchung nachvollziehbar und unveränderlich archiviert. Abgeschlossene Dokumente und Buchungen können nicht gelöscht, sondern nur storniert werden und alle steuerlich relevanten Vorgänge und Änderungen werden lückenlos dokumentiert.
Auch wenn eine Software kein Garant für eine GoBD-konforme Buchhaltung sein kann, durch die Einhaltung der Vorgaben in allen steuerlichen Prozessen unterstützt Dich Papierkram in allen Prozessen dabei, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern einzuhalten. Und Deine Zahlen und Daten in EÜR und UStVA sind automatisch immer auf dem neuesten Stand.
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