Aktuelles rund um Papierkram
05. September 2018
Die Frage betreffend, ob der aktuell gültige gesetzliche Zinssatz von 0,5% pro Monat für Veranlagungszeiträume ab 2010 bzw. ab 2012 verfassungsgemäß ist, liegen dem Bundesverfassungsgericht bereits Verfassungsbeschwerden vor. Läuft alles nach Plan, wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Frage der Verfassungsmäßigkeit entscheiden und den Zinssatz vielleicht zu Gunsten der Steuerpflichtigen absenken.
Jetzt hat ein Ehepaar auch betreffend die Veranlagungszeiträume ab 2015 gegen den Zinssatz Verfassungsbeschwerde eingereicht, da es nach einer Außenprüfung neben der Einkommensteuer auch 240.000,00 € Nachzahlungszinsen für den Zeitraum April 2015 bis November 2017 nachzahlen sollte.
Da dem Aussetzungsantrag (Aussetzung der Vollziehung) der Eheleute seitens des Bundesfinanzhofs bereits mit der Begründung stattgegeben wurde, dass bei einer summarischer Prüfung der Regelung schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelung aufgekommen sind, spricht dafür, dass der Bundesfinanzhof nunmehr die Zinsregelung endlich kippen könnte. Dies wäre für alle Steuerpflichtigen ein erfreuliches Urteil.
Vorsichthalber sollte daher gegen Zinsbescheide für die entsprechenden Zeiträume Einspruch eingelegt werden.
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