Artikel

Aktuelles rund um Papierkram

...

Außerhäusliches Arbeitszimmer - nur Miteigentumsanteile führen zu Betriebsausgaben

16. August 2018

Arbeitszimmer und deren steuerliche Berücksichtigung sind nach wie vor ein Thema in der Finanzrechtsprechung, zumal immer wieder neue Sachverhaltskonstellationen auftauchen, die gerichtlich geklärt werden müssen.

Im aktuell entschiedenen Fall kaufte ein Ehepaar zwei Eigentumswohnungen in einem Mehrparteienhaus, die im jeweiligen hälftigen Miteigentum der Ehepartner standen (beiden gehörte jeweils eine halbe Wohnung). Die Finanzierung wurde durch beide Ehegatten abgeschlossen. Gleiches galt für die Zinsen sowie die Tilgung. Auch diese wurden vom gemeinsamen Konto bestritten.

Da die Ehefrau eine der Wohnungen als steuerlich anerkanntes außerhäusliches Arbeitszimmer nutzte, setzten die Eheleute diese im vollen Umfang steuerlich ab. Dieser Ansicht schloss sich das Finanzamt jedoch nur hinsichtlich der nutzungsabhängigen Kosten wie Energie- und Wasserkosten an. Die Aufwendungen für die Abschreibung (AfA) als auch für die Schuldzinsen wurden nur zur Hälfte zum Abzug zugelassen.

Zu Recht wie der Bundesfinanzhof jetzt bestätigte. Gemäß der Urteilsbegründung ist bei gemeinschaftlichem Erwerb einer Wohnung davon auszugehen, dass jeder Miteigentümer die Anschaffungskosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil trägt. Grundstücksorientierte Kosten wie Abschreibung, Grundsteuern, Versicherungen und Schuldzinsen können daher nur entsprechend den jeweiligen Miteigentumsanteilen zu Betriebsausgaben führen.

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Fragen, Kommentare und Anregungen zu Papierkram oder unseren Artikeln haben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ansprechpartner
Dr. Michael Kaiser

Weitere Beiträge

Tipps für gute Angebote
Dokumentenrabatte, Aufschläge und neue Rundungslogik
Freiberuflich oder gewerbetreibend – was Du beachten solltest, bevor Du Dein Unternehmen anmeldest
App, App, Hurra! Die Version 3.0 der Papierkram-App steht ab sofort zur Verfügung
Anforderungen an Belege und Quittungen in der Buchhaltung
eBook Business-Basics für normale Menschen, also keine BWL-Professor:innen ;)

Aktion: Gratis eBook »Business-Basics« in allen Papierkram-Versionen

Jetzt anmelden & eBook sichern
Überzeuge Dich selbst! Melde dich in wenigen Sekunden kostenlos bei Papierkram.de an und teste die zahlreichen Funktionen einfach selbst.