06. Februar 2025
Egal ob Kleingewerbe oder freiberufliche Tätigkeit – eine saubere Buchhaltung wird ein wichtiger Teil Deines neuen Alltags sein. Damit hast Du Deine Finanzen im Griff, siehst jederzeit, wie es um Dein Business steht und kannst gezielt planen. Du erfüllst gesetzliche Vorgaben ohne viel Kopfzerbrechen und musst Dir keine Sorgen mehr um Steuerprüfungen oder Fristen machen.
Letztendlich triffst Du außerdem bessere Entscheidungen und ein klarer Überblick über Einnahmen und Ausgaben hilft Dir, Investitionen und Kosten sinnvoll zu steuern.
Gemäß § 19 UStG giltst Du als Kleinunternehmer:in, wenn Du selbständig, gewerblich oder freiberuflich tätig bist und Dein Umsatz folgende Grenzen nicht überschreitet:
Als Kleinunternehmer:in profitierst Du außerdem von Vereinfachungen:
Wichtig: Die oben genannten Neuerungen zur Umsatzgrenze gelten seit dem 1. Januar 2025. Zuvor lagen die Grenzen bei 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr. Mehr zu den neuen Umsatzgrenzen und allen Änderungen an der Kleinunternehmerregelung ab 2025 findest Du in unserem Blog.
So vereinfacht die Auflagen hinsichtlich Buchhaltung auch sind, so musst Du Dich als Kleinunternehmer:in trotzdem an bestimmte Regeln halten:
Auch wenn Du als Kleinunternehmer:in von der Bilanzierung befreit bist, ist eine zeitnahe und aktuelle Buchführung wichtig, um nicht den Überblick über die eigene finanzielle Lage zu verlieren.
Unser Tipp: Es ist schon hilfreich, sämtliche Belege und Rechnungen an einem zentralen Platz abzulegen. Das kann ein realer Platz (wie ein Ordner) oder ein digitaler Speicherplatz (z. B. eine Buchhaltungssoftware wie Papierkram) sein. Die Ablage an einem digitalen Platz hat den Vorteil, dass die Ablage übersichtlicher ist und Deine Belege nicht so leicht verloren gehen können.
Die Grundlagen sind klar, aber wie setzt Du sie in der Praxis um? Im Folgenden erfährst Du, welche Buchhaltungsaufgaben Dich als Kleinunternehmer:in konkret erwarten und wie Du sie effizient bewältigen kannst.
Stelle sicher, dass Deine Rechnungen mindestens folgende Pflichtangaben enthalten:
Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler:innen können gemäß § 19(1) UStG die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz einschließlich der darauf anfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr die Summe von 25.000 Euro nicht überstiegen und im darauffolgenden Jahr die Summe von maximal 100.000 Euro erwirtschaftet wurde. Nimmt man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, ist man nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt und darf keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer auf die Rechnungen aufschlagen. Dann muss lediglich eine Steuererklärung abgegeben werden.
Wichtig: Der Umsatz ist auf das Jahr hochzurechnen. Wer also seine Tätigkeit als Kleinunternehmer:in mitten im Jahr aufnimmt und weniger als 25.000 Euro Umsatz erwirtschaftet, kann unter Umständen trotzdem aus der Kleinunternehmerregelung fallen.
Du kannst Dich auch entscheiden, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, obwohl die Bedingungen dafür erfüllt wären. In diesem Fall kann wieder Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden.
Aber Achtung: Wer bei der Anmeldung einer selbständigen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist mindestens 5 Jahre an diesen Verzicht gebunden.
Die EÜR bietet Dir eine praktische Alternative zur doppelten Buchführung. Statt einer umfassenden Bilanz werden nur die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Die Ausgaben werden einfach von den Einnahmen abgezogen und Du musst beim Finanzamt die Anlage EÜR zusätzlich zur Steuererklärung abgeben.
Die EÜR kannst Du nutzen, wenn Dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 Euro und unter 100.000 Euro lag. Ab einem Umsatz von über 100.000 € pro Jahr gilt dann die Buchführungspflicht (dazu später mehr).
Max ist Kleinunternehmer und hat im Jahr 2024 folgende Werte in seiner EÜR:
Der Gewinn, der in der Steuererklärung angegeben wird, beträgt demnach 20.000 Euro. Mit der EÜR spart Max sich die komplexe Bilanzierung und erfüllt dennoch alle steuerlichen Pflichten.
Belege digital oder analog zu archivieren, ist Pflicht und unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel:
Du hast dabei die Wahl zwischen digitaler und analoger Archivierung. Beide Methoden müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) entsprechen.
Falls Du als Kleinunternehmer:in Bargeldbewegungen in Deinem Geschäft hast, bist Du verpflichtet, ein ordnungsgemäßes Kassenbuch zu betreiben. Das bedeutet:
Für die Kassenführung gelten ebenfalls die GoBD. Diese schreiben vor, dass die Aufzeichnungen unverändert, nachvollziehbar und jederzeit prüfbar sein müssen. Digitale Kassensysteme können Dich hierbei unterstützen, da sie die Einhaltung der GoBD erleichtern und viele Prozesse automatisieren.
Wenn Dein Jahresumsatz 100.000 Euro überschreitet, bist Du verpflichtet, eine umfassende Buchführung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass Du zum Jahresende eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen musst. Für Freiberufler:innen gilt diese Pflicht jedoch nicht – sie können weiterhin die vereinfachte EÜR nutzen.
Noch einmal kurz und knapp zusammengefasst:
Der erzielte Umsatz ist also ausschlaggebend dafür, welche Buchhaltungsregeln für Dich als Kleinunternehmer:in gelten.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht Deine Buchhaltung. Einige aufwendige Pflichten entfallen komplett, was Dir wertvolle Zeit und Mühe spart. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Die Kleinunternehmerregelung bringt Vor- und auch Nachteile mit sich. Besonders bei der EÜR, dem Belegmanagement und der Rechnungsstellung können ein paar typische Herausforderungen auftreten:
Vielleicht stellst Du Dir jetzt die Frage: Wie löse ich diese Herausforderungen und beachte garantiert alle Regeln? Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: Du kannst akribisch Deine Einnahmen und Ausgaben auf Papier oder in Excel aufschreiben; oder eine smarte Software übernimmt diese Aufgaben für Dich.
Papierkram bietet Dir dafür zahlreiche Funktionen, die speziell auf die Bedürfnisse von Kleinunternehmer:innen zugeschnitten sind:
Papierkram bietet auch spezifische Hilfestellungen, wie etwa Excel-Vorlagen für Kleinunternehmer:innen oder Tools, um Fragen rund um die Umsatzsteuer unkompliziert zu lösen. Egal ob Du Deine Buchhaltung komplett digitalisieren oder z. B. die einfache Buchhaltung kostenlos ausprobieren möchtest – wir helfen Dir dabei.
Die Buchhaltung bei Kleingewerbe erfolgt meist in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei werden alle Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn zu ermitteln.
Für Kleinunternehmer:innen gilt keine Buchführungspflicht im Sinne der doppelten Buchführung, solange der Umsatz unter 100.000 Euro bleibt. Stattdessen reicht die vereinfachte EÜR. Ab einem Umsatz von mehr als 100.000 Euro oder wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird, besteht jedoch eine Pflicht zur doppelten Buchführung.
Es gibt keinen pauschalen steuerfreien Gewinnbetrag für Kleinunternehmer:innen. Der zu versteuernde Gewinn hängt von persönlichen Freibeträgen und Steuerklassen ab. Für Privatpersonen liegt der Grundfreibetrag 2025 bei etwa 11.000 Euro (abhängig von gesetzlicher Anpassung). Gewinne darüber hinaus sind einkommenssteuerpflichtig.
Ja, als Kleinunternehmer:in kannst Du Deine Buchhaltung selbst erledigen. Mit einfachen Tools oder Softwarelösungen kannst Du Deine Einnahmen, Ausgaben und Belege organisieren. Viele nutzen dafür Excel-Vorlagen oder spezialisierte Buchhaltungssoftwares, die den Prozess erheblich erleichtern und GoBD-konforme Dokumentation sicherstellen.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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