Aktuelles rund um Papierkram
16. Mai 2018
Der Bundesfinanzhof hat am 14. Mai 2018 entschieden, dass die Nachzahlungszinsen auf Steuerforderungen von aktuell 6 Prozent pro Jahr ab dem Jahr 2015 zu hoch sind. Die Richter halten deshalb eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Zinssatzes für angebracht und haben das Bundesverfassungsgericht bereits angerufen.
Die Richter begründen Ihre Entscheidung mit der "realitätsfernen" Bemessung des Zinssatzes im aktuellen Niedrigzinsniveau. Die Zinshöhe verstoße daher gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da der Sinn der Zinsen, den finanziellen Vorteil des Steuerpflichtigen abzuschöpfen, den dieser durch die längere Verfügbarkeit des Geldes erhalte, wegfalle. Dieser Vorteil sei wegen des anhaltend niedrigen Zinsniveaus nicht mehr gegeben.
Folglich setzten die Richter im Streitfall die Zahlung der Zinsen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus. Die Aussetzung gilt zwar nur für den aktuellen Einzelfall, Steuerpflichtige in entsprechenden Situationen und Zeiträumen können sich im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegenüber ihren Finanzämtern durchaus auf diese Entscheidung berufen (Aktenzeichen IX B 21/18). Zudem haben die Verfassungsrichter bereits bei diversen Fachverbänden Stellungnahmen zur Frage der Zinshöhe eingeholt, was als Zeichen gewertet wird, dass sich die Verfassungsrichter dem Problem annehmen.
Damit besteht die begründete Hoffnung, dass Fallkonstellationen, in denen die Steuerpflichtigen nach einer Betriebsprüfung mehr Zinsen als Steuern zahlen, demnächst der Vergangenheit angehören.
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