Aktuelles rund um Papierkram
14. Februar 2017
Ob mit digitalen oder Papierbelegen, zur Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung oder für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) – Grundlage ist immer eine ordnungsgemäße Buchhaltung.
Jeder Unternehmer ist nach § 141 AO bzw. § 4 (3) EStG dazu verpflichtet, eine Buchhaltung zu erstellen, aus welcher sich seine Geschäftsvorfälle nachvollziehen lassen. Idealerweise sollte die Buchhaltung so beschaffen sein, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle verschaffen kann und diese sich in Ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, ist es durchaus empfehlenswert, die Buchhaltung mittels eines Programms bzw. einer Online-Softwarelösung (Buchhaltungssoftware) zu erstellen. Damit ist sichergestellt, dass die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Um sich von Beginn an auf die eigentliche unternehmerische Tätigkeit konzentrieren zu können, empfiehlt es sich, für die Erstellung der Buchhaltung direkt auf eine professionelle Softwarelösung zurückzugreifen. Bei der Auswahl solltet ihr unbedingt auf folgende Punkte achten, da es mittlerweile eine Vielzahl von Anbietern gibt, die sich jedoch bezüglich ihrer Qualität sowie ihres Preis- & Leistungsumfangs stark unterscheiden:
Das Team von Papierkram hat sich für euch intensiv mit den Anforderungen an eine gute Buchhaltungssoftware auseinandergesetzt. Das Ergebnis ist eine Softwarelösung, welche sämtliche der vorstehenden Anforderungen erfüllt und euch zugleich durch optimierte Erfassungsfelder, eine einfache und logische Benutzerführung und eine Vielzahl von Hinweisen die Buchhaltung so einfach wie möglich macht. Durch unsere unterschiedlichen Preismodelle findet jeder die für sich passende Lösung. Papierkram ist Buchhaltung neu gedacht!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Fragen, Kommentare und Anregungen zu Papierkram oder unseren Artikeln haben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.