Aktuelles rund um Papierkram
17. April 2024
Vielleicht hast Du die Diskussion in den letzten Monaten über die Einführung einer Pflicht für E-Rechnungen schon mitbekommen. Über eine solche Pflicht wird schon seit längerem gesprochen. Der Bundesrat hat nun den Änderungen am Wachstumschancengesetzt zugestimmt, so dass die E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Das bedeutet, im zwischenunternehmerischen Verkehr (also bei B2B-Geschäften) wird die E-Rechnung ab 2025 obligatorisch.
Als E-Rechnungen in diesem Sinne gelten nur Rechnungen, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Vereinfacht ausgedrückt muss den Rechnungen ein bestimmter XML-Datensatz beigefügt sein, der relevante Rechnungsdaten enthält und maschinell verarbeitet werden kann. In Deutschland erfüllen die Anforderungen unter anderem der XStandard oder das ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1.
Bei einer „normalen“ PDF-Rechnung handelt es sich also nicht um eine E-Rechnung.
Es besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, so lange können noch Papierrechnungen oder normale PDF-Rechnungen versendet werden.
So lange solltest Du allerdings nicht warten. Mit Sicherheit werden einige Deiner Kund:innen auf dem neuen Format bestehen, so wie es Bundesbehörden und viele größere Unternehmen schon seit einiger Zeit tun.
Schon ab dem Paket S erstellt Papierkram E-Rechnungen, die die Vorgaben vollständig erfüllen und alle notwendigen Informationen beinhalten, die zur Rechnungsstellung benötigt werden. Egal, ob Du Deine Rechnungen an Bundesbehörden oder an Unternehmen richtest.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Fragen, Kommentare und Anregungen zu Papierkram oder unseren Artikeln haben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.