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Einkommensteuer - Freitextfelder in der Steuererklärung nutzen

17. Oktober 2018

Die Finanzverwaltung geht zunehmend dazu über, die eingereichten Steuererklärungen vollautomatisiert elektronisch zu verarbeiten. Dies führt dazu, dass immer weniger Steuererklärungen individuell geprüft werden. Im Ergebnis werden dadurch auch individuelle Hinweise bzw. Erläuterungen der Steuerpflichtigen immer häufiger nicht beachtet.

Die Lösung bieten die sogenannten Freitextfelder, welche in die Steuererklärungen eingefügt wurden. In die Freitextfelder können seitens des Steuerpflichtigen diejenigen Sachverhalte eingetragen werden, die gesondert durch die Finanzämter überprüft werden sollen, da bei der Erstellung der Steuererklärung in konkreten Rechtsfragen von der Verwaltungsauffassung abgewichen wurde. Die entsprechende Felder finden sich im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung 2017 in den Zeilen 98 und 175, in den aktuellen Vordruckmustern für die Umsatzsteuervoranmeldung (USt 1 A) in der Zeile 75 (Kz. 23) und für die Anmeldung der Sondervorauszahlung (USt 1 H) in der Zeile 31 (Kz. 23).

Die Funktion des Freitextfeldes liegt folglich in einer Umgehung des von der Finanzverwaltung im Rahmen des Verfahrenrechtsmodernisierungsgesetz eingeführten Riskomanagementsystems, da die Steuerpflichtigen jetzt eine Möglichkeit hat, eine vollelektronische Bearbeitung abzuwenden und eine personelle Prüfung der Erklärung zu erreichen.

Dies ist für den Steuerpflichtigen insofern positiv, da er durch das Freitextfeld die Möglichkeit bekommt, sich von jeglichem Vorwurf der Steuerordnungswidrigkeit oder gar einer Steuerstraftat freizuzeichnen. Wird die Kennziffer ordnungsgemäß und verständlich ausgefüllt kann dem Steuerpflichtigen im Rahmen des elektronischen Verfahrens kein Vorwurf einer Steuerordnungswidrigkeit bzw. Steuerstraftat gemacht werden.

Ziel ist es allerdings nicht, vor diesem Hintergrund, grundsätzlich immer einen Haken zu setzen und die Erklärung dadurch aussteuern zu lassen. Dies würde nicht nur das Ziel der Verwaltung, eine vermehrte automationsgestützte Veranlagung voranzubringen konterkarieren, sondern mit Sicherheit auch zu weiteren Gegenreaktionen führen. Folglich sollte der Haken bei einer ansonsten sorgfältigen und gewissenhaften Arbeit in denjenigen Fällen gesetzt werden, in denen wirklich Bedarf für eine individuelle Prüfung der Erklärung sowie der entsprechenden Erläuterungen gegeben ist.

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Dr. Michael Kaiser

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