17. März 2025
Du willst Deine EÜR schnell und fehlerfrei erstellen? In diesem Artikel findest Du eine kostenlose Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung – inklusive einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und Tipps zur direkten Übermittlung an das Finanzamt.
Die Einnahmenüberschussrechnung bietet eine transparente Übersicht darüber, welche Einnahmen im Laufe eines Jahres erzielt wurden und welche betrieblichen Ausgaben angefallen sind. Dabei werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, um den finanziellen Überschuss oder Verlust zu ermitteln.
Grundlage hierfür ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip:
Da nur die tatsächlichen Geldflüsse erfasst werden, bleibt die EÜR einfach und übersichtlich. Eine aufwändige Bilanzierung ist nicht erforderlich – es genügt, Einnahmen und Ausgaben direkt gegenüberzustellen.
Gemäß § 4 Abs. 3 EStG dürfen bestimmte Personengruppen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. Diese Regelung betrifft insbesondere:
Für diese Gruppen ist die EÜR eine ausreichende Methode zur Gewinnermittlung, solange sie im Kalenderjahr einen Umsatz unterhalb der sogenannten Gewinngrenze erzielen. Die aktuell geltenden Grenzen ab 2024 sind:
Wer diese Werte nicht überschreitet, kann auf die doppelte Buchführung verzichten und stattdessen die EÜR nutzen. Dies erleichtert vor allem Einsteiger:innen in die Selbstständigkeit den Start in die Buchhaltung.
Welche Buchhaltungsmethode ist die richtige für Dich: die Einnahmenüberschussrechnung oder die doppelte Buchführung? Beide haben ihre Vor- und Nachteile – und die Wahl kann einen großen Unterschied für Deine Steuererklärung und den Arbeitsaufwand machen.
Wichtig: Auch wenn Du zur EÜR berechtigt bist, kannst Du Dich freiwillig für die doppelte Buchführung entscheiden – etwa, wenn Du Deine Finanzen detaillierter abbilden oder Dein Unternehmen auf zukünftiges Wachstum vorbereiten möchtest.
Die EÜR ist die einfachere Methode der Buchhaltung und besonders für kleinere Unternehmen, Freiberufler:innen und Selbstständige gedacht.
Vorteile der EÜR:
Nachteile der EÜR:
Die doppelte Buchführung ist für größere Unternehmen vorgeschrieben und erfordert, dass alle Geschäftsvorgänge in zwei Konten erfasst werden (Soll und Haben). Am Ende eines Geschäftsjahres müssen eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden.
Vorteile der doppelten Buchführung:
Nachteile der doppelten Buchführung:
Im Folgenden zeigen wir Dir Schritt für Schritt, wie Du eine EÜR erstellst und welche Angaben darin enthalten sein müssen.
Der erste Schritt bei der Erstellung einer EÜR ist die vollständige Erfassung aller betrieblichen Einnahmen. Dazu gehören:
Diese Einnahmen sind die klassischen Umsätze, die durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen entstehen.
Neben den klassischen Verkaufserlösen gibt es betriebliche Einnahmen, die aus steuerlichen oder sonstigen geschäftlichen Vorgängen resultieren.
Hier werden Einnahmen erfasst, die durch den Verkauf oder die Entnahme von betrieblichen Vermögenswerten entstehen.
Hier werden alle sonstigen betrieblichen Erträge erfasst, die nicht direkt aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen stammen.
Wichtig: Jede Einnahme muss mit einem Beleg nachgewiesen werden. Dazu zählen Rechnungen, Quittungen oder Kontoauszüge. Ohne Beleg ist eine steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt nicht gesichert. Neben den klassischen Einnahmen gibt es auch Grenzfälle, die nicht immer eindeutig zuzuordnen sind – etwa Anzahlungen oder erhaltene Fördergelder. In solchen Fällen solltest Du genau prüfen, ob die Einnahmen sofort erfasst oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verbucht werden müssen.
Neben den Einnahmen sind auch alle betrieblichen Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren. Diese können je nach Geschäftsmodell unterschiedlich ausfallen. Basierend auf den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen gehören dazu:
Diese Ausgaben beziehen sich auf alles, was für die Produktion oder den Handel eines Unternehmens notwendig ist.
Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe:
Bezogene Fremdleistungen:
Wenn ein Unternehmen teure Anschaffungen wie Maschinen oder Fahrzeuge kauft, werden diese nicht sofort vollständig als Ausgaben verbucht, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Hier fallen alle weiteren Kosten an, die zur Geschäftstätigkeit gehören.
Bestimmte Ausgaben sind nur teilweise steuerlich absetzbar.
Hier werden alle Kosten für Firmenfahrzeuge oder betriebliche Fahrten berücksichtigt.
Hier werden finanzielle Kosten erfasst, die durch Kredite oder Steuerzahlungen entstehen.
Hier fallen sonstige betriebliche Ausgaben an, die nicht in die anderen Kategorien passen.
Tipp: Für eine bessere Übersicht empfiehlt es sich, die Ausgaben in Kategorien einzuteilen und diese konsequent in einer Buchhaltungssoftware oder einer Tabelle zu dokumentieren.
Nachdem Du alle Einnahmen und Ausgaben erfasst hast, kannst Du den Gewinn oder Verlust berechnen. Die Formel ist denkbar einfach: Gewinn = Einnahmen – Ausgaben
Doch in der Praxis wird es oft deutlich komplexer. Denn:
Ein Buchhaltungstool wie Papierkram hilft, den Überblick zu behalten und die EÜR korrekt zu erstellen. Denn mit manuellen Einträgen in Excel oder auf Papier steigt das Risiko für Fehlbuchungen, falsche Steuerangaben oder vergessene Abzüge.
Hinweis: Gewinne aus der EÜR müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei einem Verlust kann geprüft werden, ob dieser mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet werden kann.
Sobald Du den Gewinn oder Verlust berechnet hast, musst Du die Werte in das Steuerformular „Anlage EÜR“ eintragen. Dieses Formular ist Teil der Einkommensteuererklärung und wird über ELSTER an das Finanzamt übermittelt.
In der „Anlage EÜR“ werden folgende Angaben gemacht:
Die fertige EÜR muss spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Seit einigen Jahren ist die elektronische Übermittlung Pflicht – am einfachsten funktioniert das über das ELSTER-Portal. Durch die Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung kann die Abgabefrist verlängert werden.
Tipp: Um Fristen nicht zu verpassen, empfiehlt es sich, bereits während des Jahres alle Belege sauber zu sammeln und eine Software wie Papierkram zu nutzen, die automatisch Einnahmen und Ausgaben dokumentiert
Für die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung bietet das Bundesfinanzministerium eine kostenlose und strukturierte EÜR-Vorlage im PDF-Format an.
Jetzt herunterladen und direkt loslegen!
Auch mit der EÜR-Vorlage kann die Erstellung noch recht aufwändig und mühsam sein. Papierkram nimmt Dir die Arbeit ab: Jede Buchung wird automatisch in die richtige Zeile der EÜR eingetragen. Du musst nichts manuell berechnen – die EÜR wächst mit, ganz ohne zusätzlichen Aufwand.
Jede Buchung, die Du in Papierkram vornimmst, wird automatisch in die richtige Zeile der EÜR eingetragen. So entsteht Deine Einnahmenüberschussrechnung unterjährig, ohne zusätzlichen Aufwand. Du kannst jederzeit darauf zugreifen, sie als PDF herunterladen und sogar durch vergangene Jahre blättern.
Damit Deine EÜR korrekt bleibt, bietet Papierkram gut beschriebene Buchungskategorien, die Dir beim Eintragen helfen. So buchst Du immer in die richtige Kategorie – ohne Rätselraten. Das minimiert Fehler und sorgt dafür, dass Deine EÜR am Ende des Jahres exakt und finanzamtkonform ist.
Jeder Wert in Deiner EÜR ist nachvollziehbar: Mit einem Klick siehst Du genau, welche Buchungen in eine bestimmte Zeile eingeflossen sind. So behältst du jederzeit den Überblick über Deine Finanzen – ohne mühsames Nachrechnen.
Ja, die Erstellung einer EÜR ist auch für Laien möglich – eine kostenlose EÜR-Vorlage kann dabei helfen, vorausgesetzt, Du hältst Dich an die gesetzlichen Vorgaben. Laut Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EstDV) müssen dabei nur Einnahmen und Ausgaben beachtet werden, die tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen oder abgeflossen sind. Für komplexe Fälle wie die Erfassung privater Kfz-Nutzung oder die Bildung stiller Reserven empfiehlt sich allerdings die Unterstützung durch eine:n Steuerberater:in. Tools wie Papierkram helfen Dir dabei, Fehler zu vermeiden, indem sie Buchungen automatisch kategorisieren.
Die EÜR umfasst alle Betriebseinnahmen (z. B. Umsätze, Mieten) und Betriebsausgaben (z. B. Bürokosten, Reisekosten) eines Wirtschaftsjahres. Wichtig sind auch Entnahmen und Einlagen, etwa wenn Du Firmenvermögen privat nutzt. Gemäß § 4 Abs. 3 EStG müssen Steuerpflichtige zudem Angaben zur Kfz-Nutzung oder branchenspezifische Posten (z. B. für Forstwirtschaft) machen. Unsere EÜR-Vorlage für 2025 enthält alle Pflichtfelder der Anlage EÜR – inklusive Musterdaten für Freiberufler:innen und Vereine. Die Vorlage kannst Du direkt im Elster-Portal verwenden, um die Daten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln.
Das Finanzamt schätzt in diesem Fall Deinen Gewinn – oft höher, als er tatsächlich ist. Die Folge können Nachzahlungen bei der Einkommensteuer, Säumniszuschläge oder sogar eine Betriebsprüfung sein. Als Unternehmer:in bist Du verpflichtet, die EÜR fristgerecht einzureichen. Nutze eine EÜR-Vorlage für Kleinunternehmer:innen ohne Umsatzsteuer, um die Gewinnermittlung korrekt durchzuführen. Papierkram unterstützt Dich dabei, indem die Software automatisch prüft, ob alle Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen erfasst sind.
Neben der Steuererklärung reichst Du die Anlage EÜR ein, die den Überschuss Deiner Einnahmen über die Ausgaben darstellt. Wichtig: Halte alle Belege (z. B. Rechnungen, Quittungen) bereit, falls das Finanzamt eine Betriebsprüfung anordnet. Papierkram bietet hier eine digitale Belegarchivierung, die Dir die Suche nach Dokumenten erspart.
Die Anlage EÜR ist Bestandteil Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung und muss daher mit dieser zusammen eingereicht werden – spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres. Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen sind laut § 4 Abs. 3 EStG ab dem ersten Euro Gewinn zur Abgabe verpflichtet. Nutze das ELSTER-Portal, um die Daten elektronisch zu übermitteln, oder lass Dir von Papierkram automatisch eine gesetzeskonforme Formular-Datei generieren. Die Software aktualisiert dabei automatisch alle Felder, die sich durch Gesetzesänderungen (z. B. 2025) ergeben.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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