Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen: Kostenlose PDF-Vorlage

17. März 2025

Du willst Deine EÜR schnell und fehlerfrei erstellen? In diesem Artikel findest Du eine kostenlose Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung – inklusive einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und Tipps zur direkten Übermittlung an das Finanzamt.

Was ist eine EÜR?

Die Einnahmenüberschussrechnung bietet eine transparente Übersicht darüber, welche Einnahmen im Laufe eines Jahres erzielt wurden und welche betrieblichen Ausgaben angefallen sind. Dabei werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, um den finanziellen Überschuss oder Verlust zu ermitteln.

Grundlage hierfür ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip:

  • Einnahmen werden erst dann erfasst, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht.
  • Ausgaben werden erst berücksichtigt, wenn sie tatsächlich bezahlt wurden.

Da nur die tatsächlichen Geldflüsse erfasst werden, bleibt die EÜR einfach und übersichtlich. Eine aufwändige Bilanzierung ist nicht erforderlich – es genügt, Einnahmen und Ausgaben direkt gegenüberzustellen.

Wer muss eine EÜR erstellen?

Gemäß § 4 Abs. 3 EStG dürfen bestimmte Personengruppen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. Diese Regelung betrifft insbesondere:

  • Einzelunternehmer:innen
  • Freiberufler:innen
  • Kleinunternehmer:innen

Für diese Gruppen ist die EÜR eine ausreichende Methode zur Gewinnermittlung, solange sie im Kalenderjahr einen Umsatz unterhalb der sogenannten Gewinngrenze erzielen. Die aktuell geltenden Grenzen ab 2024 sind:

  • Jahresumsatz: maximal 800.000 Euro
  • Gewinn: maximal 80.000 Euro

Wer diese Werte nicht überschreitet, kann auf die doppelte Buchführung verzichten und stattdessen die EÜR nutzen. Dies erleichtert vor allem Einsteiger:innen in die Selbstständigkeit den Start in die Buchhaltung.

Unterschied zur doppelten Buchführung: Welche Buchhaltungsart ist für Dich sinnvoll?

Welche Buchhaltungsmethode ist die richtige für Dich: die Einnahmenüberschussrechnung oder die doppelte Buchführung? Beide haben ihre Vor- und Nachteile – und die Wahl kann einen großen Unterschied für Deine Steuererklärung und den Arbeitsaufwand machen.

Wichtig: Auch wenn Du zur EÜR berechtigt bist, kannst Du Dich freiwillig für die doppelte Buchführung entscheiden – etwa, wenn Du Deine Finanzen detaillierter abbilden oder Dein Unternehmen auf zukünftiges Wachstum vorbereiten möchtest.

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – einfach & effizient

Die EÜR ist die einfachere Methode der Buchhaltung und besonders für kleinere Unternehmen, Freiberufler:innen und Selbstständige gedacht.

Vorteile der EÜR:

  • Weniger bürokratischer Aufwand
  • Keine komplexe Buchhaltungssoftware nötig
  • Steuerlich einfach zu handhaben

Nachteile der EÜR:

  • Weniger detaillierte Finanzübersicht
  • Du siehst nicht, wie hoch Deine Verbindlichkeiten sind (z. B. offene Rechnungen)
  • Begrenzte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Die doppelte Buchführung – mehr Kontrolle, mehr Aufwand

Die doppelte Buchführung ist für größere Unternehmen vorgeschrieben und erfordert, dass alle Geschäftsvorgänge in zwei Konten erfasst werden (Soll und Haben). Am Ende eines Geschäftsjahres müssen eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden.

Vorteile der doppelten Buchführung:

  • Präzise Übersicht über Einnahmen, Ausgaben & Schulden
  • Erlaubt detaillierte Finanzplanung
  • Du erkennst genau, wo Gewinne/Verluste entstehen

Nachteile der doppelten Buchführung:

  • Hoher Aufwand & komplexer
  • Erfordert mehr Buchhaltungswissen oder Steuerberatung
  • Strengere gesetzliche Vorgaben

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie erstelle ich eine EÜR?

Im Folgenden zeigen wir Dir Schritt für Schritt, wie Du eine EÜR erstellst und welche Angaben darin enthalten sein müssen.

Schritt 1: Einnahmen erfassen

Der erste Schritt bei der Erstellung einer EÜR ist die vollständige Erfassung aller betrieblichen Einnahmen. Dazu gehören:

1. Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit

Diese Einnahmen sind die klassischen Umsätze, die durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen entstehen.

  • Einnahmen als Kleinunternehmer:in: Falls Du als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG tätig bist, stellst Du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Deine Einnahmen gehören dennoch in die EÜR, aber ohne Mehrwertsteuer.
  • Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen: Dazu zählen alle Einnahmen aus Verkäufen oder Dienstleistungen, bei denen Du regulär Umsatzsteuer ausweist.
  • Umsatzsteuerfreie Einnahmen: Umsätze, die steuerfrei sind oder für die die Kund:innen die Steuer zahlen.

2. Steuerliche und sonstige betriebliche Einnahmen

Neben den klassischen Verkaufserlösen gibt es betriebliche Einnahmen, die aus steuerlichen oder sonstigen geschäftlichen Vorgängen resultieren.

  • Eingenommene Umsatzsteuer: Falls Du Umsatzsteuer auf Deine Rechnungen aufschlägst, zählt diese zunächst als Einnahme. Sie wird später in der Steuererklärung an das Finanzamt abgeführt.
  • Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer: Falls Du Vorsteuer aus geschäftlichen Einkäufen geltend machst und das Finanzamt Dir diesen Betrag zurückerstattet, zählt das ebenfalls als Einnahme.
  • Nicht steuerbare oder besondere steuerfreie Umsätze: Einige Einnahmen unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer, zum Beispiel Einnahmen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen (Warenverkäufe ins EU-Ausland) oder bestimmte Fördergelder und Zuschüsse.

3. Einnahmen aus dem Anlagevermögen

Hier werden Einnahmen erfasst, die durch den Verkauf oder die Entnahme von betrieblichen Vermögenswerten entstehen.

  • Erlöse aus der Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen: Falls Du betriebliche Maschinen, Fahrzeuge oder andere Wirtschaftsgüter verkaufst, zählen die Verkaufserlöse als Einnahmen. Auch wenn Du ein Wirtschaftsgut privat nutzt oder entnimmst, wird der Restwert als Einnahme verbucht.
  • Private Nutzung eines Firmenfahrzeugs: Falls Du ein betriebliches Fahrzeug auch privat nutzt, musst Du den privaten Anteil als Einnahme versteuern.

4. Sonstige Einnahmen

Hier werden alle sonstigen betrieblichen Erträge erfasst, die nicht direkt aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen stammen.

  • Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen: Falls Du Betriebsmittel privat nutzt, musst Du dies als Einnahme erfassen. Das gilt zum Beispiel, wenn Du Materialien, Maschinen oder Dienstleistungen des Unternehmens für private Zwecke verwendest.
  • Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten: Falls Du in vergangenen Jahren steuerliche Rücklagen gebildet hast (z. B. für geplante Investitionen), werden diese bei Auflösung als Einnahme gewertet.
  • Sonstige Betriebseinnahmen: Alles, was nicht in die oben genannten Kategorien fällt, aber dennoch betriebliche Einnahmen sind, zum Beispiel: erhaltene Zuschüsse und Subventionen (z. B. staatliche Förderungen), Zinserträge aus betrieblichen Bankkonten oder Gutschriften.

EÜR: Diese Einnahmen muss Du erfassen

Wichtig: Jede Einnahme muss mit einem Beleg nachgewiesen werden. Dazu zählen Rechnungen, Quittungen oder Kontoauszüge. Ohne Beleg ist eine steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt nicht gesichert. Neben den klassischen Einnahmen gibt es auch Grenzfälle, die nicht immer eindeutig zuzuordnen sind – etwa Anzahlungen oder erhaltene Fördergelder. In solchen Fällen solltest Du genau prüfen, ob die Einnahmen sofort erfasst oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verbucht werden müssen.

Schritt 2: Ausgaben dokumentieren

Neben den Einnahmen sind auch alle betrieblichen Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren. Diese können je nach Geschäftsmodell unterschiedlich ausfallen. Basierend auf den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen gehören dazu:

1. Waren und Dienstleistungen

Diese Ausgaben beziehen sich auf alles, was für die Produktion oder den Handel eines Unternehmens notwendig ist.

Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe:

  • Alle Materialien, die zur Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen benötigt werden (z. B. Holz für eine Schreinerei, Lebensmittel für ein Restaurant)
  • Auch Nebenkosten wie Transport- und Lagerkosten gehören dazu

Bezogene Fremdleistungen:

  • Kosten für Dienstleistungen, die von externen Dienstleister:innen übernommen werden (z. B. ein Freelancer für Webdesign oder eine externe Druckerei)

2. Personalkosten

  • Lohn- und Gehaltszahlungen für Angestellte
  • Sozialabgaben

3. Abschreibungen (AfA – Absetzung für Abnutzung)

Wenn ein Unternehmen teure Anschaffungen wie Maschinen oder Fahrzeuge kauft, werden diese nicht sofort vollständig als Ausgaben verbucht, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

  • AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter: Gebäude, Produktionshallen
  • AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter: Softwarelizenzen, Patente, Markenrechte
  • AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter: Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung
  • Sonderabschreibungen nach § 7g EStG: Für kleine Unternehmen steuerlich vorteilhafte Abschreibungen

4. Raumkosten und Grundstücksaufwendungen

  • Miete oder Pacht für Geschäftsräume
  • Doppelte Haushaltsführungskosten, falls eine zweite Wohnung für die Arbeit benötigt wird
  • Instandhaltung und Wartung von Immobilien

5. Sonstige Betriebsausgaben

Hier fallen alle weiteren Kosten an, die zur Geschäftstätigkeit gehören.

  • Büro- und EDV-Kosten: Computer, Software, Wartung, Telefon
  • Werbe- und Marketingkosten
  • Fortbildungskosten
  • Rechts- und Steuerberatungskosten

6. Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Bestimmte Ausgaben sind nur teilweise steuerlich absetzbar.

  • Geschenke an Geschäftspartner:innen: Bis 35 Euro pro Person und Jahr absetzbar
  • Bewirtungskosten: Restaurantbesuche mit Kund:innen sind nur zu 70 Prozent absetzbar
  • Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen: Pauschalen für Essen auf Geschäftsreisen

7. Fahrt- und Fahrzeugkosten

Hier werden alle Kosten für Firmenfahrzeuge oder betriebliche Fahrten berücksichtigt.

  • Leasingraten für betriebliche Fahrzeuge
  • Benzin, Wartung, Versicherung, Reparaturen
  • Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel und Flugreisen

8. Schuldzinsen und Steuerzahlungen

Hier werden finanzielle Kosten erfasst, die durch Kredite oder Steuerzahlungen entstehen.

  • Schuldzinsen für betriebliche Kredite
  • Gezahlte Vorsteuerbeträge: Umsatzsteuer auf Rechnungen, bis sie vom Finanzamt erstattet wird
  • Abgeführte Umsatzsteuer an das Finanzamt

9. Weitere Kosten

Hier fallen sonstige betriebliche Ausgaben an, die nicht in die anderen Kategorien passen.

  • Verpackung und Transportkosten
  • Müllentsorgung und Reinigung (z. B. für Betriebsräume)
  • Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Abgaben (z. B. für Berufsverbände, Handelskammern)

Tipp: Für eine bessere Übersicht empfiehlt es sich, die Ausgaben in Kategorien einzuteilen und diese konsequent in einer Buchhaltungssoftware oder einer Tabelle zu dokumentieren.

Schritt 3: Gewinn berechnen

Nachdem Du alle Einnahmen und Ausgaben erfasst hast, kannst Du den Gewinn oder Verlust berechnen. Die Formel ist denkbar einfach: Gewinn = Einnahmen – Ausgaben

  • Falls die Einnahmen höher als die Ausgaben sind, ergibt sich ein Gewinn, der versteuert werden muss.
  • Falls die Ausgaben höher als die Einnahmen sind, entsteht ein Verlust, der steuerlich geltend gemacht werden kann.

Doch in der Praxis wird es oft deutlich komplexer. Denn:

  • Nicht jede Einnahme darf vollständig angesetzt werden.
  • Manche Betriebsausgaben sind nur teilweise abziehbar.
  • Steuerliche Sonderregelungen wie Investitionsabzugsbeträge oder Umsatzsteuerverrechnungen machen die Berechnung schnell unübersichtlich.

Ein Buchhaltungstool wie Papierkram hilft, den Überblick zu behalten und die EÜR korrekt zu erstellen. Denn mit manuellen Einträgen in Excel oder auf Papier steigt das Risiko für Fehlbuchungen, falsche Steuerangaben oder vergessene Abzüge.

Hinweis: Gewinne aus der EÜR müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei einem Verlust kann geprüft werden, ob dieser mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet werden kann.

Schritt 4: Eintragung in die Steuerformulare

Sobald Du den Gewinn oder Verlust berechnet hast, musst Du die Werte in das Steuerformular „Anlage EÜR“ eintragen. Dieses Formular ist Teil der Einkommensteuererklärung und wird über ELSTER an das Finanzamt übermittelt.

In der „Anlage EÜR“ werden folgende Angaben gemacht:

  • Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben: Die Summe aller Einnahmen und Ausgaben wird in den entsprechenden Feldern eingetragen.
  • Gewinn oder Verlust des Unternehmens: Das Finanzamt nutzt diese Angabe zur Berechnung der Steuerlast.
  • Besondere Betriebsausgaben: Dazu gehören beispielsweise Abschreibungen, Reisekosten oder private Nutzungsanteile von Firmenfahrzeugen.

Schritt 5: Abgabe beim Finanzamt

Die fertige EÜR muss spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Seit einigen Jahren ist die elektronische Übermittlung Pflicht – am einfachsten funktioniert das über das ELSTER-Portal. Durch die Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung kann die Abgabefrist verlängert werden.

Tipp: Um Fristen nicht zu verpassen, empfiehlt es sich, bereits während des Jahres alle Belege sauber zu sammeln und eine Software wie Papierkram zu nutzen, die automatisch Einnahmen und Ausgaben dokumentiert

EÜR: Die Schritt für Schritt Anleitung

Kostenlose EÜR-Vorlage zum Download

Für die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung bietet das Bundesfinanzministerium eine kostenlose und strukturierte EÜR-Vorlage im PDF-Format an.

Jetzt herunterladen und direkt loslegen!

Wie Papierkram die EÜR erleichtert

Auch mit der EÜR-Vorlage kann die Erstellung noch recht aufwändig und mühsam sein. Papierkram nimmt Dir die Arbeit ab: Jede Buchung wird automatisch in die richtige Zeile der EÜR eingetragen. Du musst nichts manuell berechnen – die EÜR wächst mit, ganz ohne zusätzlichen Aufwand.

Echtzeit-Überblick

Jede Buchung, die Du in Papierkram vornimmst, wird automatisch in die richtige Zeile der EÜR eingetragen. So entsteht Deine Einnahmenüberschussrechnung unterjährig, ohne zusätzlichen Aufwand. Du kannst jederzeit darauf zugreifen, sie als PDF herunterladen und sogar durch vergangene Jahre blättern.

Fehlerfreie Buchhaltung dank intelligenter Kategorisierung

Damit Deine EÜR korrekt bleibt, bietet Papierkram gut beschriebene Buchungskategorien, die Dir beim Eintragen helfen. So buchst Du immer in die richtige Kategorie – ohne Rätselraten. Das minimiert Fehler und sorgt dafür, dass Deine EÜR am Ende des Jahres exakt und finanzamtkonform ist.

Alles nachvollziehbar – volle Transparenz

Jeder Wert in Deiner EÜR ist nachvollziehbar: Mit einem Klick siehst Du genau, welche Buchungen in eine bestimmte Zeile eingeflossen sind. So behältst du jederzeit den Überblick über Deine Finanzen – ohne mühsames Nachrechnen.

Häufig gestellte Fragen zur EÜR-Vorlage

Kann man eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) selbst erstellen?

Ja, die Erstellung einer EÜR ist auch für Laien möglich – eine kostenlose EÜR-Vorlage kann dabei helfen, vorausgesetzt, Du hältst Dich an die gesetzlichen Vorgaben. Laut Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EstDV) müssen dabei nur Einnahmen und Ausgaben beachtet werden, die tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen oder abgeflossen sind. Für komplexe Fälle wie die Erfassung privater Kfz-Nutzung oder die Bildung stiller Reserven empfiehlt sich allerdings die Unterstützung durch eine:n Steuerberater:in. Tools wie Papierkram helfen Dir dabei, Fehler zu vermeiden, indem sie Buchungen automatisch kategorisieren.

Was gehört alles in die EÜR?

Die EÜR umfasst alle Betriebseinnahmen (z. B. Umsätze, Mieten) und Betriebsausgaben (z. B. Bürokosten, Reisekosten) eines Wirtschaftsjahres. Wichtig sind auch Entnahmen und Einlagen, etwa wenn Du Firmenvermögen privat nutzt. Gemäß § 4 Abs. 3 EStG müssen Steuerpflichtige zudem Angaben zur Kfz-Nutzung oder branchenspezifische Posten (z. B. für Forstwirtschaft) machen. Unsere EÜR-Vorlage für 2025 enthält alle Pflichtfelder der Anlage EÜR – inklusive Musterdaten für Freiberufler:innen und Vereine. Die Vorlage kannst Du direkt im Elster-Portal verwenden, um die Daten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln.

Was passiert, wenn ich keine EÜR abgebe?

Das Finanzamt schätzt in diesem Fall Deinen Gewinn – oft höher, als er tatsächlich ist. Die Folge können Nachzahlungen bei der Einkommensteuer, Säumniszuschläge oder sogar eine Betriebsprüfung sein. Als Unternehmer:in bist Du verpflichtet, die EÜR fristgerecht einzureichen. Nutze eine EÜR-Vorlage für Kleinunternehmer:innen ohne Umsatzsteuer, um die Gewinnermittlung korrekt durchzuführen. Papierkram unterstützt Dich dabei, indem die Software automatisch prüft, ob alle Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen erfasst sind.

Was muss ich als Kleinunternehmer:in beim Finanzamt abgeben?

Neben der Steuererklärung reichst Du die Anlage EÜR ein, die den Überschuss Deiner Einnahmen über die Ausgaben darstellt. Wichtig: Halte alle Belege (z. B. Rechnungen, Quittungen) bereit, falls das Finanzamt eine Betriebsprüfung anordnet. Papierkram bietet hier eine digitale Belegarchivierung, die Dir die Suche nach Dokumenten erspart.

Wann muss ich die Anlage EÜR abgeben?

Die Anlage EÜR ist Bestandteil Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung und muss daher mit dieser zusammen eingereicht werden – spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres. Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen sind laut § 4 Abs. 3 EStG ab dem ersten Euro Gewinn zur Abgabe verpflichtet. Nutze das ELSTER-Portal, um die Daten elektronisch zu übermitteln, oder lass Dir von Papierkram automatisch eine gesetzeskonforme Formular-Datei generieren. Die Software aktualisiert dabei automatisch alle Felder, die sich durch Gesetzesänderungen (z. B. 2025) ergeben.

Blogbeitrag verfasst von
Rainer Rapp

Portrait Autor
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