09. Januar 2025
„Dieses Angebot ist freibleibend“ – vielleicht hast Du diese Formulierung schon einmal gelesen. Ein freibleibendes Angebot wird häufig auch als „unverbindliches Angebot“ bezeichnet und spielt eine wichtige Rolle bei der Angebotserstellung, besonders in wechselhaften Märkten.
Aber wann ist ein solches Angebot sinnvoll und was solltest Du dabei beachten? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen und geben Dir praktische Tipps, wie Du ein freibleibendes Angebot erstellst.
Ein freibleibendes Angebot ist eine spezielle Form eines Angebots, bei der die anbietende Firma oder Person ausdrücklich darauf hinweist, dass die angegebenen Konditionen – wie Preise, Lieferzeiten oder Mengen – nicht verbindlich sind. Mit anderen Worten: Die im Angebot genannten Parameter dienen lediglich als Orientierung oder Vorschlag. Die ausstellende Partei behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, bevor ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass sich Preise erhöhen, Lieferzeiten verlängern oder bestimmte Produkte oder Dienstleistungen möglicherweise nicht in der angegebenen Menge verfügbar sein können.
Die Begriffe Kostenvoranschlag, Angebot und freibleibendes Angebot werden häufig durcheinandergebracht, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit und ihrem Zweck. Damit Du im Gespräch mit Deinen Kund:innen den Überblick behältst, erklären wir die Unterschiede kurz und verständlich.
Ein Kostenvoranschlag (kurz: KVA) ist eine unverbindliche Kalkulation der voraussichtlichen Kosten für eine bestimmte Leistung oder Lieferung. Er dient vor allem als Orientierungshilfe, damit Kund:innen eine grobe Vorstellung der Kosten erhalten. Ändern sich die Rahmenbedingungen, können die tatsächlichen Kosten von den Angaben im Kostenvoranschlag abweichen, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen für Dich hat.
Ein Angebot ist bindend. Sobald Dein Kunde oder Deine Kundin das Angebot annimmt, bist Du verpflichtet, die Leistungen zu den angegebenen Bedingungen zu erbringen. Das bedeutet, dass Du die Preise, Lieferzeiten und Mengen exakt einhalten musst – unabhängig davon, ob sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich ändern.
Ein freibleibendes Angebot, auch „unverbindliches Angebot“ genannt, schlägt eine Brücke zwischen beiden Konzepten. Im Gegensatz zu einem normalen Angebot ist ein freibleibendes Angebot rechtlich nicht bindend und dient vielmehr als Abgabe eines Angebots. Die erwähnten Konditionen können sich ändern und darauf wird explizit hingewiesen. Das Unternehmen, das das Angebot erstellt hat, behält sich also ausdrücklich vor, das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt noch anzupassen oder das Angebot in dieser Form ganz zurückzuziehen.
Zusammengefasst: Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, ein Angebot ist rechtlich bindend, und ein freibleibendes Angebot gibt Dir die Möglichkeit, flexibel zu bleiben und trotzdem professionell und transparent aufzutreten.
Für Selbstständige und Kleingewerbetreibende ist die Erstellung eines freibleibenden Angebots besonders sinnvoll, wenn
Wenn also Produkte zum Einsatz kommen, deren Preise sehr stark variieren oder bei denen es nicht absehbar ist, dass die benötigte Menge in einer definierten Zeit beschaffbar ist.
In Zeiten hoher Inflation, vor allem bei stark schwankenden Warengruppen, kann es strategisch klug sein, Dein Angebot gezielt einzuschränken.
Für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer:innen ist Flexibilität entscheidend. Ein freibleibendes Angebot gibt Dir die Möglichkeit, Änderungen der Rahmenbedingungen – sei es durch gestiegene Kosten oder verlängerte Lieferzeiten – klar zu kommunizieren, bevor es zu Missverständnissen oder Streitigkeiten mit Deinen Kund:innen kommt. So kannst Du professionell auftreten, ohne dabei finanzielle Risiken einzugehen.
Mit einem freibleibenden Angebot beziehst Du direkt mit ein, dass sich die Rahmenbedingungen des Vorhabens und damit die angegebenen Parameter grundsätzlich ändern könnten. So vermeidest Du von Anfang an Streitigkeiten, sollten die tatsächlichen Kosten höher oder die Bearbeitungszeit länger ausfallen, als auf dem Angebot ausgewiesen.
Auch bei einem freibleibenden Angebot gelten bestimmte Regeln, damit es professionell und rechtlich sicher ist.
Ein freibleibendes Angebot enthält auch eine Willensangabe, die klarstellt, dass Du zur Erbringung der beschriebenen Leistungen bereit bist – allerdings unter Vorbehalt. Es signalisiert Deinen Kund:innen, dass Du grundsätzlich Interesse an der Zusammenarbeit hast, jedoch nicht an die genannten Konditionen gebunden bist.
Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann Dir zusätzlichen rechtlichen Schutz bieten. In Deinen AGB kannst Du allgemeine Regelungen für Deine Angebote festlegen, die für alle Kund:innen gelten – auch für freibleibende Angebote.
Dazu können Punkte gehören wie Haftungsausschlüsse, Zahlungsbedingungen, Lieferzeiten oder Regelungen bei Preisänderungen. Achte darauf, dass Deine AGB klar formuliert und leicht zugänglich sind, zum Beispiel als Anhang zum Angebot oder durch einen Hinweis auf Deiner Website.
Damit ein Angebot als freibleibendes Angebot gekennzeichnet ist, müssen bestimmte Formulierungen enthalten sein. Die Einschränkungen können das gesamte Angebot oder nur einzelne Parameter betreffen, beispielsweise den Preis der Waren oder Dienstleistungen, die Zeit, in der die Leistung erbracht werden soll oder die gelieferte Menge.
Steht im Angebot, dass dieses „freibleibend“ oder „unverbindlich“ ist, bezieht sich diese Formulierung auf das gesamte Angebot und nicht nur den jeweiligen Passus. Die verschiedenen Freizeichnungsklauseln können auch miteinander kombiniert werden. Du kannst also das Angebot hinsichtlich Preis und Zeit oder auch in Bezug auf Zeit und Menge einschränken.
Freizeichnungsklauseln sind Deine Joker, wenn Du flexibel bleiben möchtest. Hier ein paar Beispiele, die Du direkt in Deine Angebote übernehmen kannst:
Außerdem haben wir auf unserem Blog auch eine Anleitung für Dich, wie Du die ersten Schritte in der Angebotserstellung am besten angehen kannst.
Ein freibleibendes Angebot ist unverbindlich, aber sobald Deine Kundschaft es annimmt, musst Du darauf reagieren. Falls Du das Angebot in der vorliegenden Form nicht bestehen lassen möchtest, bist Du verpflichtet, dies mitzuteilen.
Wichtig: Du musst das Angebot nicht wie ursprünglich formuliert erfüllen, da es als freibleibend gekennzeichnet ist. Allerdings bist Du rechtlich verpflichtet, eventuelle Änderungen oder die Ablehnung des Angebots schriftlich zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es gibt durchaus Situationen und Branchen, in denen es sinnvoll ist, ein Angebot zumindest teilweise als freibleibend zu kennzeichnen. Allerdings solltest Du Dir immer die Frage stellen, ob es wirklich nötig ist, ein unverbindliches Angebot abzugeben. Die meisten Kunden werden zögern, ein solches Angebot anzunehmen oder es gleich ablehnen.
Ein freibleibendes Angebot ist sinnvoll, wenn Unsicherheiten bei Preisen oder Verfügbarkeiten bestehen. Kommuniziere offen, warum Du Konditionen freibleibend hältst, und halte zentrale Positionen wie Stunden- oder Tagessätze verbindlich, um Vertrauen zu wahren.
Mit Papierkram kannst Du Angebote professionell und effizient erstellen. Nutze praktische Vorlagen und Freitextfelder, um flexibel und transparent zu bleiben, ohne Deine Professionalität zu verlieren.
Ein freibleibendes Angebot wird verbindlich, wenn die Kundin oder der Kunde das Angebot annimmt und Du nicht darauf reagierst. In diesem Fall musst Du Änderungen oder die Ablehnung schriftlich kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Ohne eine solche Reaktion wird das Angebot in der angenommenen Form wirksam.
Ein freibleibendes Angebot, auch „unverbindliches Angebot“ genannt, ist ein Angebot, das nicht rechtlich bindend ist. Die ausstellende Partei behält sich ausdrücklich vor, die angegebenen Konditionen wie Preise, Lieferzeiten oder Mengen zu ändern oder das Angebot zurückzuziehen. Solche Angebote eignen sich besonders in Situationen mit unsicheren Marktbedingungen.
Ja, als Kund:in kannst Du von einem freibleibenden Angebot zurücktreten, da es keine rechtliche Bindung eingeht. Solange das Angebot noch nicht in einen verbindlichen Vertrag überführt wurde, bist Du frei, Dich anders zu entscheiden.
Die gesetzliche Bindungsfrist hängt davon ab, ob eine zeitliche Begrenzung im Angebot genannt ist. Wird keine Frist angegeben, bleibt das Angebot nur so lange bindend, wie unter den Umständen üblich ist – beispielsweise ein paar Tage bei Dienstleistungen oder einige Stunden bei stark schwankenden Rohstoffpreisen. Bei einem freibleibenden Angebot entfällt diese Bindung, da es nicht verbindlich ist.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
Bekannt aus