Gutschrift erstellen: So geht’s einfach und korrekt

20. März 2025

Du hast eine Dienstleistung erbracht oder ein Produkt verkauft – alles läuft reibungslos. Doch dann stellst Du fest: Eine Kundin hat zu viel gezahlt, eine Provision muss nachträglich ausgezahlt werden oder die Abrechnung soll direkt vom Empfänger erstellt werden. In solchen Fällen kann eine Gutschrift die Lösung sein.

Aber wie genau funktioniert das? Welche gesetzlichen Vorgaben musst Du beachten? Und worauf solltest Du achten, damit alles korrekt und unkompliziert abläuft? In diesem Artikel erfährst Du Schritt für Schritt, wie Du eine Gutschrift erstellst – mit praktischen Beispielen und klaren Anleitungen.

Was ist eine Gutschrift?

Eine Gutschrift ist im Grunde eine umgekehrte Rechnung: Statt Geld zu fordern, weist Du einen Betrag aus, den Du jemandem erstattest oder gutschreibst. Sie sorgt dafür, dass nachträgliche Vergütungen, Rabatte oder Provisionsauszahlungen ordnungsgemäß verbucht werden und die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen wird. Dabei ist es wichtig, dass die Gutschrift alle Pflichtangaben enthält und korrekt erstellt wird – sonst kann es zu Rückfragen oder Problemen mit der Buchhaltung kommen.

Warum die Vorabvereinbarung wichtig ist

Eine Gutschrift kannst Du nicht einfach so aus dem Nichts erstellen – es muss vorher klar geregelt sein, dass die Abrechnung auf diese Weise erfolgt. Heißt: Deine Geschäftspartner:innen müssen einverstanden sein. Fehlt diese Absprache, kann es passieren, dass das Finanzamt die Gutschrift nicht akzeptiert. Das kann schnell zu unnötigem Mehraufwand in der Buchhaltung führen.

Typische Anwendungsfälle für eine Gutschrift

Gutschriften werden in verschiedenen Situationen verwendet. Im Folgenden findest Du typische Anwendungsfälle – inklusive eines Gutschrift-Beispiels für jede Situation:

Handelsvertreter:innen & Vertriebspartner:innen

Unternehmen stellen oft Gutschriften für Provisionen aus. Anstatt dass Handelsvertreter:innen Rechnungen für ihre Vermittlungsprovisionen schreiben müssen, erhalten sie eine Gutschrift vom Unternehmen. Das spart Aufwand und sorgt für eine klare Abrechnung.

Beispiel: Eine Handelsvertreterin vermittelt erfolgreich einen Kunden und bekommt dafür eine Provision von 500 Euro. Anstatt selbst eine Rechnung zu schreiben, erhält sie eine Gutschrift über diesen Betrag vom Unternehmen.

Projektbasierte Dienstleistungen

Freelancer:innen oder Agenturen, die projektbezogen arbeiten, bekommen manchmal Gutschriften für nachträgliche Anpassungen – zum Beispiel, wenn eine Zusatzleistung nicht wie geplant erbracht wurde und erstattet werden muss.

Beispiel: Eine Agentur berechnet einem Kunden 2000 Euro für eine Kampagne, die jedoch nicht vollständig umgesetzt wurde. Der Kunde erhält eine Gutschrift über 500 Euro.

Rabatte & Rückerstattungen

Gewährst Du Deinen Kund:innen nachträglich einen Rabatt oder erstattest ihnen einen Teil des Kaufpreises zurück? Dann wird das oft über eine Gutschrift geregelt.

Beispiel: Ein Onlineshop erstattet einer Kundin zehn Prozent des Kaufpreises in Form einer Gutschrift, weil das Produkt verspätet geliefert wurde.

Fehlbuchungen & Korrekturen

Manchmal landen Beträge versehentlich in der falschen Spalte oder die Umsatzsteuer wurde falsch berechnet. Eine Gutschrift kann helfen, solche Fehler zu bereinigen – aber Achtung: Nicht jede Gutschrift ersetzt eine Korrekturrechnung (dazu später mehr).

Beispiel: Ein Unternehmen hat irrtümlich 19 Prozent statt 7 Prozent Umsatzsteuer berechnet und korrigiert den Betrag mit einer Gutschrift.

Typische Anwendungsfälle für eine Gutschrift

Gutschrift vs. Rechnung: Wo liegt der Unterschied?

Gutschrift und Rechnung – scheint erstmal ähnlich, hat aber in der Buchhaltung zwei völlig unterschiedliche Bedeutungen. Und weil Bürokratie ohne komplizierte Regeln einfach nicht dasselbe wäre, gibt es auch hier ein paar Stolperfallen, die Du kennen solltest.

Die Rechnung
Eine Rechnung ist ein offizielles Zahlungsdokument, das Du ausstellst, nachdem Du eine Leistung erbracht oder ein Produkt verkauft hast. Sie verpflichtet die Kund:innen, den angegebenen Betrag innerhalb der festgelegten Frist zu begleichen.

Die Gutschrift
Bei einer Gutschrift ist es genau umgekehrt: Hier zahlen nicht die Kund:innen an Dich, sondern Du an die Kund:innen oder eine andere Person. Sie kommt häufig bei Provisionsabrechnungen, Bonuszahlungen oder Umsatzbeteiligungen zum Einsatz.

Gutschrift vs. kaufmännische Gutschrift

Die Begriffe „Gutschrift“ und „kaufmännische Gutschrift“ werden oft verwechselt, bedeuten aber nicht dasselbe. Damit Du nicht in die Steuerfalle tappst, hier die wichtigsten Unterschiede:

Die kaufmännische Gutschrift
Wenn Dir bei der Rechnungsstellung ein Fehler unterlaufen ist – sei es ein falscher Betrag, eine fehlerhafte Mehrwertsteuer oder ein:e falsche:r Empfänger:in –, musst Du eine kaufmännische Gutschrift ausstellen. Diese wird auch als Stornorechnung oder Korrekturrechnung bezeichnet und ersetzt eine fehlerhafte ursprüngliche Rechnung. Sie ist steuerlich eine normale Rechnung – nur mit negativen Beträgen.In Papierkram musst Du bei einer Rechnungskorrektur nicht manuell eine Gutschrift erstellen. Bei einer Stornierung wird automatisch eine Stornorechnung erstellt.

Die Gutschrift
Eine Gutschrift dient nicht zur Korrektur einer Rechnung. Sie wird ausschließlich für nachträgliche Abrechnungen genutzt, etwa bei Rabatten, Provisionen oder Bonuszahlungen.

Das solltest Du unbedingt beachten:

  • Möchtest Du eine falsche Rechnung berichtigen? Dann stelle eine kaufmännische Gutschrift aus.
  • Möchtest Du jemandem nachträglich Geld erstatten? Dann erstelle eine Gutschrift.

Das Finanzamt prüft Buchhaltungsfehler besonders genau. Eine korrekte Gutschrifterstellung von Anfang an spart Zeit, vermeidet Nachfragen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.

Diese Pflichtangaben muss eine Gutschrift enthalten

Wenn Du eine Gutschrift erstellen willst, solltest Du wissen, welche Angaben das Finanzamt verlangt. Denn fehlt eine wichtige Information, kann es passieren, dass die Gutschrift nicht anerkannt wird – und dann hast Du den ganzen Buchhaltungsaufwand umsonst gemacht. Das Ganze ist im § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt.

Damit Deine Gutschrift rechtlich korrekt ist, müssen folgende Angaben zwingend enthalten sein:

  1. Die Bezeichnung „Gutschrift“
    Das Wort „Gutschrift“ muss explizit auf dem Dokument stehen. Andernfalls könnte das Finanzamt die Abrechnung als reguläre Rechnung einstufen, was zu steuerlichen Unstimmigkeiten führen kann.
  2. Namen und Adressen der beteiligten Parteien
    Sowohl Dein eigener Name (bzw. Firmenname) und Deine Anschrift als auch die Angaben der Person oder des Unternehmens, dem die Gutschrift ausgestellt wird, müssen vollständig angegeben sein.
  3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Je nachdem, ob Du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht, musst Du entweder Deine Steuernummer oder die USt-IdNr. auf der Gutschrift angeben.
  4. Gutschriftsdatum und eine eindeutige Gutschriftsnummer
    Jede Gutschrift muss ein Ausstellungsdatum sowie eine einmalige, fortlaufende Nummer enthalten, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und den buchhalterischen Anforderungen zu entsprechen.
  5. Leistungsdatum und Leistungsbeschreibung
    Das Leistungsdatum sowie eine präzise Beschreibung des zugrunde liegenden Vorgangs sind zwingend erforderlich. Allgemeine Formulierungen wie „Gutschrift für Leistung X“ sind nicht ausreichend, da das Finanzamt eine detaillierte Dokumentation verlangt.
  6. Netto-, Steuer- und Bruttobeträge
    Wenn die Gutschrift umsatzsteuerpflichtig ist, musst Du den Nettobetrag, den Steuersatz sowie den daraus resultierenden Steuerbetrag und den Bruttobetrag ausweisen. Wer keine Umsatzsteuer ausweist, muss dies explizit kennzeichnen.
  7. Hinweis auf das zugrunde liegende Gutschriftsverfahren
    Eine Gutschrift stellt eine besondere Abrechnungsform dar, bei der nicht die Partei, die die Leistung erbringt, sondern die Leistungsempfänger:innen die Abrechnung ausstellen. Damit dieses Verfahren rechtlich wirksam ist, muss im Vorfeld eine entsprechende Vereinbarung zwischen beiden Parteien getroffen werden. Diese sollte schriftlich dokumentiert werden, beispielsweise mit dem Hinweis: „Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren gemäß vorheriger Vereinbarung.“

Pflichtangaben einer Gutschrift

Häufige Fehler beim Erstellen einer Gutschrift

Selbst wenn Du schon Erfahrung mit Rechnungen hast, gibt es ein paar typische Fehler, die immer wieder passieren:

1. Unvollständige Pflichtangaben

Wenn auf der Gutschrift wichtige Informationen fehlen (z. B. das Gutschriftsdatum oder die USt-IdNr.), kann es sein, dass die Gutschrift nicht akzeptiert wird – weder von Kund:innen noch vom Finanzamt.

2. Fehlende Vereinbarung über das Gutschriftsverfahren

Eine Gutschrift darfst Du nicht einfach so ausstellen. Es muss vorher mit der anderen Partei vereinbart sein, dass die Abrechnung in Form einer Gutschrift erfolgt. Falls das nicht schriftlich festgehalten wurde, kann das zu Problemen führen.

3. Nachträgliche Änderungen

Sobald eine Gutschrift abgeschlossen ist, darf sie nicht einfach gelöscht oder geändert werden – das widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

4. Keine nachvollziehbare Begründung für die Gutschrift

Das Finanzamt kann Gutschriften stichprobenartig prüfen – besonders, wenn hohe Beträge im Spiel sind. Ist dann nicht klar erkennbar, warum die Gutschrift ausgestellt wurde, kann es zu Rückfragen kommen.

So erstellst Du eine Gutschrift in Papierkram

Fehlende oder falsche Pflichtangaben wie Beträge, Steuernummern oder Bezeichnungen können dazu führen, dass das Finanzamt die Gutschrift nicht anerkennt. Das kann unnötige Rückfragen verursachen und zudem steuerliche Konsequenzen haben.

Mit Papierkram geht das einfacher. Unsere Software sorgt automatisch dafür, dass alle Angaben korrekt sind, integriert die Gutschrift nahtlos in Deine Buchhaltung und nimmt Dir den Verwaltungsaufwand ab.

Da eine Gutschrift buchhalterisch wie eine „negative Rechnung“ behandelt wird, funktioniert die Erstellung fast genauso wie bei einer normalen Rechnung – mit einem entscheidenden Unterschied: Die Beträge werden ins Minus gesetzt. Den Rest erledigt Papierkram für Dich.

So funktioniert’s:

1. Neuen Rechnungsentwurf erstellen

  • Erstelle in Papierkram eine neue Rechnung.
  • Trage alle abzurechnenden Positionen ein.

2. Beträge ins Minus setzen

  • Setze die Beträge mit einem Minuszeichen.
  • Oder trage die Anzahl der Positionen als negativen Wert ein.

Sobald der Gesamtbetrag negativ ist, erkennt Papierkram das und wandelt die Rechnung automatisch in eine Gutschrift um.

3. Gutschrift abschließen & versenden

  • Klicke auf „Abschließen“, damit Papierkram automatisch eine eindeutige Gutschriftsnummer vergibt.
  • Versende die Gutschrift direkt aus Papierkram oder lade sie als PDF herunter.

4. Gutschrift stornieren (falls nötig)

Falls eine Korrektur erforderlich ist, muss die Zahlung zuerst storniert werden.

  • Öffne die Gutschrift und klicke auf „Bezahlt“.
  • Gehe zu „Mehr“ und wähle „Stornieren“, um die Gutschrift zurückzusetzen.

5. Zahlung erfassen

  • Klicke auf „Zahlung erfassen“.
  • Trage den zu erstattenden Betrag ein.

Papierkram erkennt automatisch, dass es sich um eine Ausgabe handelt.

Falls Du eine ausführlichere Schritt-für-Schritt-Anleitung brauchst, findest Du im Papierkram-Handbuch eine detaillierte Erklärung zur Gutschriftsfunktion.

Warum Papierkram die beste Lösung für Gutschriften ist

Gutschriften manuell zu erstellen, kann zeitaufwendig und fehleranfällig sein. Mit Papierkram geht das schneller, einfacher und rechtssicher – ganz ohne komplizierte Rechnungsprogramme oder manuelle Fehler. Unsere kostenlose Buchhaltungssoftware wurde speziell für Selbstständige und kleine Unternehmen entwickelt und automatisiert viele Prozesse in der Buchhaltung. So erstellst Du Gutschriften mit wenigen Klicks, hältst alle gesetzlichen Vorgaben ein und hast Deine Finanzen stets im Blick. Mit Papierkram profitierst Du von zahlreichen Funktionen, die den gesamten Prozess noch einfacher machen:

  • Automatische Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Keine Sorge um fehlende Pflichtangaben oder falsche Nummerierungen.
  • Nahtlose Integration in andere Buchhaltungsprozesse: Die Gutschrift wird direkt in Deine Buchhaltung übernommen.
  • Benutzerfreundlichkeit: Selbst wenn Du keine Buchhaltungsexpertise hast, kannst Du in wenigen Klicks eine Gutschrift erstellen.
  • Vorlagen & Automatisierung: Spart Dir Zeit und minimiert das Risiko für Fehler.

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FAQ

Wie schreibe ich eine Gutschrift?

Eine Gutschrift wird vom Leistungsempfänger oder der Leistungsempfängerin ausgestellt und muss als „Gutschrift“ gekennzeichnet sein. Sie enthält alle gesetzlichen Pflichtangaben wie Name und Anschrift beider Parteien, Gutschriftsdatum, eine eindeutige Gutschriftsnummer, eine Beschreibung der erbrachten Leistung sowie die Netto-, Steuer- und Bruttobeträge. Zudem muss ein Hinweis auf das Gutschriftsverfahren vorhanden sein.

Wann darf eine Gutschrift erstellt werden?

Du darfst eine Gutschrift erstellen, wenn eine nachträgliche Abrechnung vereinbart wurde, zum Beispiel für Provisionen, Rabatte oder Erstattungen. Wichtig ist, dass sich beide Parteien vorher auf das Gutschriftsverfahren geeinigt haben. Sie kann nicht zur Korrektur einer fehlerhaften Rechnung genutzt werden – dafür ist eine Korrekturrechnung erforderlich.

Was passiert, wenn eine Gutschrift falsch ausgestellt wurde?

Wenn Du eine Gutschrift falsch ausgestellt hast, kannst Du sie nicht einfach ändern oder löschen. Stattdessen musst Du eine Stornogutschrift erstellen, die den ursprünglichen Betrag ausgleicht. Anschließend kannst Du eine neue, korrekte Gutschrift ausstellen. So bleibt die Buchhaltung nachvollziehbar und erfüllt die steuerlichen Anforderungen.

Blogbeitrag verfasst von
Rainer Rapp

Portrait Autor
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