GWG Grenze 2024: Wichtige Änderungen und allgemeine Infos

18. Dezember 2024

Abschreibungen, Grenzen, Regelungen – willkommen im Steuer-Dschungel! Immer wieder gibt es neue Regelungen und Änderungen an steuerlichen Vorteilen für Selbstständige und kleine Unternehmen. Doch keine Sorge, wir machen Dir das Leben leichter und behalten für dich den Überblick über aktuelle Änderungen.

In diesem Artikel haben wir alles Wichtige zum Thema geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zusammengefasst: Was ändert sich durch das Wachstumschancengesetz? Welche GWG-Grenzen gelten ab 2024? Welche Wirtschaftsgüter kannst Du abschreiben? Wie funktioniert die Sofortabschreibung? Und welche Vorteile bietet der Sammelposten?

Geringwertige Wirtschaftsgüter - Welche GWG-Grenzen gelten ab 2024?

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Kurz gesagt, sind geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die zum Anlagevermögen Deines Unternehmens gehören. GWG können, wenn sie alle Kriterien erfüllen und ihre Anschaffungskosten die GWG-Grenzen (dazu später mehr) nicht überschreiten, steuerlich besonders einfach und schnell abgeschrieben werden – immer im aktuellen Steuerjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe Diese sogenannte Sofortabschreibung reduziert den Buchhaltungsaufwand für Selbstständige und kleine Unternehmen deutlich.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Das sind die Voraussetzungen

Konkret muss ein GWG folgende Merkmale erfüllen:

  1. Beweglich: Das Wirtschaftsgut muss physisch beweglich sein, also transportiert oder versetzt werden können.
  2. Abnutzbar: Es handelt sich um Dinge, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg genutzt werden und dabei an Wert verlieren – sei es durch Verschleiß, Alter oder technologische Weiterentwicklung.
  3. Zum Anlagevermögen gehörend: GWG sind keine Verbrauchsgüter, die sofort aufgebraucht werden. Sie dienen Deinem Geschäftsbetrieb über einen längeren Zeitraum, typischerweise mehr als ein Jahr.
  4. Selbstständig nutzbar: Das Wirtschaftsgut muss für sich allein eine Funktion erfüllen können und darf nicht zwingend von anderen Geräten oder Anlagen abhängig sein.
  5. Anschaffungskosten unterhalb der GWG-Grenze: Der Nettoanschaffungspreis (also ohne Mehrwertsteuer) darf die gesetzlich festgelegte GWG-Grenze nicht überschreiten. Für 2024 liegt diese Grenze bei 800 Euro netto.

Beispiele für solche geringwertigen Wirtschaftsgüter sind:

  • Elektronische Geräte: Laptops, Tablets, Smartphones oder externe Festplatten
  • Einrichtungsgegenstände: Büromöbel, z. B. Schreibtische, Bürostühle, Lampen oder Regale
  • Werkzeuge: Akkuschrauber, Handwerkzeug-Sets oder Messgeräte
  • Kleine Maschinen: Geräte für die Gastronomie, wie Mixer oder Kaffeemaschinen, sofern sie die Preisgrenze nicht überschreiten

Was gilt nicht als GWG?

Nicht jedes günstig erscheinende Wirtschaftsgut fällt unter die GWG-Regelung. Hier sind Beispiele für Dinge, die nicht als GWG anerkannt werden:

  • Verbrauchsgüter: Materialien, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind, wie Druckerpapier, Schreibwaren oder Kartonagen
  • Nicht selbstständig nutzbare Gegenstände: Geräte oder Zubehörteile, die nur im Zusammenspiel mit anderen Produkten funktionieren, wie Druckerpatronen oder Monitore ohne eigenständige Nutzungsmöglichkeit
  • Wirtschaftsgüter über der GWG-Grenze: Güter, deren Nettoanschaffungskosten über 800 Euro (GWG-Grenze 2024) liegen, zählen nicht mehr als GWG.

GWG-Grenze 2024: Was können Selbstständige absetzen?

Als Selbstständige:r hast Du bei geringwertigen Wirtschaftsgütern verschiedene Möglichkeiten, die Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Welche Methode für Dich die beste ist, hängt von der Höhe der Anschaffungskosten, Deinem Finanzplan und Deinen individuellen Anforderungen ab.

Netto- oder Bruttogrenze? Das gilt bei der GWG-Grenze 2024

Die GWG-Grenze bezieht sich immer auf die Nettoanschaffungskosten (ohne Mehrwertsteuer), sofern Du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Bist Du hingegen Kleinunternehmer:in oder arbeitest ohne Vorsteuerabzug, zählt der Bruttobetrag.

Beispielrechnung:

  • Du kaufst einen Laptop für 950 Euro brutto (798,32 Euro netto bei 19 % MwSt.).
  • Vorsteuerabzugsberechtigt? Der Nettopreis liegt unterhalb der GWG-Grenze von 800 Euro, also kannst Du den Laptop sofort als GWG abschreiben.
  • Kleinunternehmer:in? Hier zählt der Bruttobetrag. Da dieser über der GWG-Grenze liegt, muss der Laptop regulär abgeschrieben werden.

GWG abschreiben: Sofort oder als Sammelposten?

Als Selbstständige:r hast Du in der Regel zwei Optionen, die Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen:

1. Sofortabschreibung

Die Sofortabschreibung ist die einfachste Möglichkeit, GWG steuerlich geltend zu machen. Sie bietet sich für Wirtschaftsgüter an, deren Nettoanschaffungskosten unterhalb der aktuellen GWG-Grenze von 800 Euro (Stand 2024) liegen. Sobald Du ein entsprechendes GWG gekauft hast, kannst Du den gesamten Betrag direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe ansetzen.

Was bedeutet das konkret?

  • Keine langwierigen Abschreibungen: Du musst die Kosten nicht über mehrere Jahre verteilen, sondern kannst sie vollständig in Deine Gewinnermittlung des Anschaffungsjahres einfließen lassen.
  • Sofortige Entlastung: Das senkt Deine Steuerlast unmittelbar und schafft Spielraum für weitere Investitionen.
  • Einfache Handhabung: Kein kompliziertes Anlageverzeichnis nötig – die Erfassung ist schnell und unkompliziert.

2. GWG-Grenze 1.000 Euro: So funktioniert der Sammelposten

Für Anschaffungen zwischen 250 Euro und 1.000 Euro netto gibt es die Möglichkeit, diese in einem sogenannten Sammelposten zusammenzufassen. Statt die Kosten sofort abzuschreiben, werden sie gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

Wie funktioniert der Sammelposten?

  • Alle Wirtschaftsgüter, die in einem Jahr gekauft wurden und deren Kosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro liegen, kannst Du in einen Sammelposten aufnehmen.
  • Die Gesamtsumme dieses Postens wird dann über fünf Jahre zu gleichen Teilen abgeschrieben – unabhängig davon, wie lange Du die einzelnen Güter tatsächlich nutzt.
  • Das bedeutet: Jedes Jahr kannst Du 20 Prozent des gesammelten Wertes steuerlich geltend machen.

Vorteile des Sammelpostens:

  • Stabile Kostenverteilung: Besonders nützlich, wenn Du größere Investitionen getätigt hast und Deine Steuerlast gleichmäßig über mehrere Jahre verteilen möchtest.
  • Flexibilität bei der Methode: Du kannst individuell entscheiden, ob Du für jedes Wirtschaftsgut die Sofortabschreibung oder den Sammelposten wählen möchtest.

GWG - Sofortabschreibung vs Sammelposten

💡 Tipp: Mit Papierkram kannst Du übrigens beide Methoden flexibel und ohne Stress anwenden. Unsere Software unterstützt Dich dabei, die für Dich optimale Strategie zu wählen und Deine Buchhaltung korrekt zu führen.

GWG-Grenze 2024: Unverändert seit Neuerung 2018

Seit der letzten großen Reform im Jahr 2018 sind die Werte der GWG-Grenze in Deutschland unverändert: Die Nettoanschaffungskosten eines geringwertigen Wirtschaftsguts dürfen weiterhin maximal 800 Euro betragen, damit das Wirtschaftsgut steuerlich als GWG anerkannt wird.

Die GWG-Reform von 2018 zielte darauf ab, Bürokratie abzubauen und Unternehmen mehr Flexibilität bei der Steuerplanung zu bieten. Seitdem wurde die Regelung nicht mehr angepasst, obwohl im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes vom 2. Oktober 2023 ursprünglich eine Anhebung der Grenzen vorgesehen war. Im finalen Gesetz, das im März 2024 verkündet wurde, war die geplante Anhebung dann aber nicht mehr enthalten, sodass die Regelung von 2018 weiterhin gilt.

Auch für den Sammelposten bleibt es dabei: Es können Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro aufgenommen und gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben werden.

Alte GWG-Grenzen bis 2017

Vor 2018 lagen die GWG-Grenzen deutlich niedriger: Die Nettoanschaffungskosten eines GWG durften bis Ende 2017 maximal 410 Euro betragen, um für die Sofortabschreibung in Frage zu kommen. Die Wertuntergrenze für den Sammelposten lag vor 2018 bei 150 Euro. Die Abschreibung erfolgte wie heute gleichmäßig über fünf Jahre, jedoch war die Handhabung aufgrund der geringeren Wertgrenzen oft unpraktisch und bürokratisch aufwändiger.

Jahr GWG-Grenze (netto) Wertuntergrenze Sammelposten
Bis 2017 410 € 150 €
Ab 2018 800 € 250 €

Bleib auf dem neuesten Stand – mit Papierkram

Auch wenn sich an der GWG-Grenze 2024 und 2025 zunächst nichts ändert, verabschieden Bundestag und Bundesrat doch immer wieder gesetzliche Neuerungen wie das Wachstumschancengesetz 2024, die kleine und mittelständische Unternehmen entlasten, Investitionen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland sowie deren Wachstum fördern sollen. Mit Papierkram bleibst Du dabei immer auf dem neuesten Stand – ganz gleich, wie oft die Regeln angepasst werden. Von der Erstellung Deiner Abschreibungen bis hin zum vollständigen Überblick über Deine GWG – mit Papierkram ist alles transparent abgebildet und Du erledigst Deine Buchhaltung in wenigen Minuten.

Blogbeitrag verfasst von
Steffen Kiegler

Portrait Autor

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