18. Dezember 2024
Abschreibungen, Grenzen, Regelungen – willkommen im Steuer-Dschungel! Immer wieder gibt es neue Regelungen und Änderungen an steuerlichen Vorteilen für Selbstständige und kleine Unternehmen. Doch keine Sorge, wir machen Dir das Leben leichter und behalten für dich den Überblick über aktuelle Änderungen.
In diesem Artikel haben wir alles Wichtige zum Thema geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zusammengefasst: Was ändert sich durch das Wachstumschancengesetz? Welche GWG-Grenzen gelten ab 2024? Welche Wirtschaftsgüter kannst Du abschreiben? Wie funktioniert die Sofortabschreibung? Und welche Vorteile bietet der Sammelposten?
Kurz gesagt, sind geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die zum Anlagevermögen Deines Unternehmens gehören. GWG können, wenn sie alle Kriterien erfüllen und ihre Anschaffungskosten die GWG-Grenzen (dazu später mehr) nicht überschreiten, steuerlich besonders einfach und schnell abgeschrieben werden – immer im aktuellen Steuerjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe Diese sogenannte Sofortabschreibung reduziert den Buchhaltungsaufwand für Selbstständige und kleine Unternehmen deutlich.
Konkret muss ein GWG folgende Merkmale erfüllen:
Beispiele für solche geringwertigen Wirtschaftsgüter sind:
Nicht jedes günstig erscheinende Wirtschaftsgut fällt unter die GWG-Regelung. Hier sind Beispiele für Dinge, die nicht als GWG anerkannt werden:
Als Selbstständige:r hast Du bei geringwertigen Wirtschaftsgütern verschiedene Möglichkeiten, die Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Welche Methode für Dich die beste ist, hängt von der Höhe der Anschaffungskosten, Deinem Finanzplan und Deinen individuellen Anforderungen ab.
Die GWG-Grenze bezieht sich immer auf die Nettoanschaffungskosten (ohne Mehrwertsteuer), sofern Du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Bist Du hingegen Kleinunternehmer:in oder arbeitest ohne Vorsteuerabzug, zählt der Bruttobetrag.
Beispielrechnung:
Als Selbstständige:r hast Du in der Regel zwei Optionen, die Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen:
Die Sofortabschreibung ist die einfachste Möglichkeit, GWG steuerlich geltend zu machen. Sie bietet sich für Wirtschaftsgüter an, deren Nettoanschaffungskosten unterhalb der aktuellen GWG-Grenze von 800 Euro (Stand 2024) liegen. Sobald Du ein entsprechendes GWG gekauft hast, kannst Du den gesamten Betrag direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe ansetzen.
Was bedeutet das konkret?
Für Anschaffungen zwischen 250 Euro und 1.000 Euro netto gibt es die Möglichkeit, diese in einem sogenannten Sammelposten zusammenzufassen. Statt die Kosten sofort abzuschreiben, werden sie gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
Wie funktioniert der Sammelposten?
Vorteile des Sammelpostens:
💡 Tipp: Mit Papierkram kannst Du übrigens beide Methoden flexibel und ohne Stress anwenden. Unsere Software unterstützt Dich dabei, die für Dich optimale Strategie zu wählen und Deine Buchhaltung korrekt zu führen.
Seit der letzten großen Reform im Jahr 2018 sind die Werte der GWG-Grenze in Deutschland unverändert: Die Nettoanschaffungskosten eines geringwertigen Wirtschaftsguts dürfen weiterhin maximal 800 Euro betragen, damit das Wirtschaftsgut steuerlich als GWG anerkannt wird.
Die GWG-Reform von 2018 zielte darauf ab, Bürokratie abzubauen und Unternehmen mehr Flexibilität bei der Steuerplanung zu bieten. Seitdem wurde die Regelung nicht mehr angepasst, obwohl im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes vom 2. Oktober 2023 ursprünglich eine Anhebung der Grenzen vorgesehen war. Im finalen Gesetz, das im März 2024 verkündet wurde, war die geplante Anhebung dann aber nicht mehr enthalten, sodass die Regelung von 2018 weiterhin gilt.
Auch für den Sammelposten bleibt es dabei: Es können Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro aufgenommen und gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben werden.
Vor 2018 lagen die GWG-Grenzen deutlich niedriger: Die Nettoanschaffungskosten eines GWG durften bis Ende 2017 maximal 410 Euro betragen, um für die Sofortabschreibung in Frage zu kommen. Die Wertuntergrenze für den Sammelposten lag vor 2018 bei 150 Euro. Die Abschreibung erfolgte wie heute gleichmäßig über fünf Jahre, jedoch war die Handhabung aufgrund der geringeren Wertgrenzen oft unpraktisch und bürokratisch aufwändiger.
Jahr | GWG-Grenze (netto) | Wertuntergrenze Sammelposten |
---|---|---|
Bis 2017 | 410 € | 150 € |
Ab 2018 | 800 € | 250 € |
Auch wenn sich an der GWG-Grenze 2024 und 2025 zunächst nichts ändert, verabschieden Bundestag und Bundesrat doch immer wieder gesetzliche Neuerungen wie das Wachstumschancengesetz 2024, die kleine und mittelständische Unternehmen entlasten, Investitionen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland sowie deren Wachstum fördern sollen. Mit Papierkram bleibst Du dabei immer auf dem neuesten Stand – ganz gleich, wie oft die Regeln angepasst werden. Von der Erstellung Deiner Abschreibungen bis hin zum vollständigen Überblick über Deine GWG – mit Papierkram ist alles transparent abgebildet und Du erledigst Deine Buchhaltung in wenigen Minuten.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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