Aktuelles rund um Papierkram
06. Juli 2017
Immer wieder werden wir gefragt, wie die Beträge der UStVA in Papierkram ermittelt werden. Um unsere Antwort nachvollziehen zu können, ist es wichtig, zwischen zwei verschiedenen Versteuerungsarten zu unterscheiden, nämlich zwischen der Ist- und der Sollversteuerung.
Grundsätzlich besteht der Unterschied darin, zu welchem Datum die Umsatzsteuer entsteht. Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum des Rechnungsdatums fällig, bei der Istversteuerung erst dann, wenn das Geld auf deinem Konto eingegangen ist. Wird bspw. eine Rechnung im März gestellt, aber erst im. April bezahlt, dann wird bei der Sollversteuerung die Umsatzsteuer im März, bei der Istversteuerung erst im April fällig werden. Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer unabhängig davon fällig, ob der Kunde bezahlt hat oder nicht.
Der freiberufliche Designer Philipp Photoshop stellt am 31. März eine Rechnung über 119 Euro an seinen Kunden. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen und der Kunde bezahlt die Rechnung am 12. April.
Bei der Sollversteuerung müsste Philipp die Umsatzsteuer von 19 Euro in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat März erklären und anschließend bezahlen, bei der Istversteuerung muss die Umsatzsteuer erst im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat April erklärt und bezahlt werden.
Die Sollversteuerung bedeutet also, dass man unter Umständen bei der UStVA gegenüber dem Finanzamt in Vorleistung treten muss.
Durch das Beispiel wird klar, dass für die meisten Freiberufler und kleine Unternehmen die Istversteuerung die bessere Variante darstellt. Die Steuer muss erst entrichtet werden, wenn das Geld bezahlt wurde, auf diesem Weg ist es möglich, Liquiditätsengpässe zu vermeiden, die entstehen würden, würde man bei großen Rechnungsbeträgen in Vorleistung treten müssen.
Grundsätzlich gilt für jedes Unternehmen, egal, ob es sich um ein Kleinunternehmen, ein Start-Up oder ein mittelständisches Unternehmen handelt, zunächst einmal die Sollversteuerung.
Die Istversteuerung kann aber beim Finanzamt beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die im § 20 UStG festgelegt sind.
Als Freiberufler kannst Du jederzeit Deine Umsätze nach der Istversteuerung versteuern. Du kannst sie direkt bei der Anmeldung beim Finanzamt auswählen oder auch später um eine Umstellung bitten.
Als Gewerbetreibender kannst Du die Istversteuerung auswählen bzw. beantragen, wenn der Nettoumsatz im letzten Kalenderjahr unter 500.000 Euro lag.
Beantragt werden kann ein Wechsel zur Istversteuerung ganz einfach mit einem formlosen Anschreiben an das für dich zuständige Finanzamt oder durch eine telefonische Anfrage.
Da sich Papierkram in erster Linie an Freiberufler und kleine Unternehmen richtet, wird hier die UStVA nach der Istversteuerung berechnet. Solltest Du also diese Versteuerung gewählt haben, kannst Du die UStVA direkt über Papierkram erstellen und abgeben. Eine Umstellung auf die Sollversteuerung ist leider nicht möglich.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Fragen, Kommentare und Anregungen zu Papierkram oder unseren Artikeln haben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.