Kassenführung: Gesetzliche Vorschriften einfach erklärt

05. Mai 2025

Wer in Deutschland Bargeld entgegennimmt, kommt an der gesetzeskonformen Kassenführung nicht vorbei. Gerade für kleine Unternehmen, Selbstständige oder alle, die täglich mit Barumsätzen zu tun haben, kann das schnell zur Herausforderung werden. Denn die gesetzlichen Vorschriften zur Kassenführung sind nicht nur streng – sie variieren auch je nach Branche, Unternehmensform und Höhe der Umsätze.

In diesem Artikel erfährst Du, welche Pflichten bei der Kassenführung gelten, wann ein Kassenbuch, eine Registrierkasse oder eine offene Ladenkasse notwendig ist, welche rechtlichen Konsequenzen bei Fehlern drohen – und wie Du die Anforderungen im Alltag rechtssicher umsetzt. Außerdem zeigen wir Dir praxisnahe Beispiele und geben Empfehlungen, wie Du Deine Kassenführung digital vereinfachen kannst.

Was ist Kassenführung – und wen betrifft sie?

Ob Kiosk, Café, Friseursalon oder Taxiunternehmen – in vielen Geschäftsmodellen gehört Bargeld nach wie vor zum Alltag. Genau hier setzt die ordnungsgemäße Kassenführung an. Sie sorgt für Transparenz, schützt vor steuerlichen Nachteilen und ist ein zentraler Baustein für die Buchhaltung. Denn jede Barzahlung muss einzeln erfasst und dokumentiert werden – das schreibt die Einzelaufzeichnungspflicht vor. Entscheidend ist, dass die Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfolgen – andernfalls kann das Finanzamt eine Schätzung vornehmen, was teuer werden kann.

Gesetzliche Vorgaben zur Kassenführung

Damit Du Deine Kassenführung rechtssicher aufstellst, ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen genau zu kennen. Dabei spielt es eine zentrale Rolle, ob Du zur Kassenführung verpflichtet bist, wie hoch Deine Bargeldumsätze sind und welche Systeme Du zur Erfassung nutzt – etwa ein Kassenbuch, eine elektronische Registrierkasse oder eine offene Ladenkasse.

Wer ist zur Kassenführung verpflichtet?

Grundsätzlich gilt: Wer als Unternehmer:in oder Selbstständige:r Bargeld annimmt, muss über jede Einnahme und Ausgabe Buch führen. Dabei ist die Art der Gewinnermittlung entscheidend. Wenn Du den Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelst, reicht in vielen Fällen ein einfaches Kassenbuch aus – vorausgesetzt, es wird korrekt und vollständig geführt.

Kapitalgesellschaften oder bilanzierende Betriebe unterliegen strengeren Vorgaben und müssen ihre Kassenbewegungen lückenlos dokumentieren. Das bedeutet: Jeder Kassiervorgang muss einzeln aufgezeichnet werden (Einzelaufzeichnungspflicht), und zwar in chronologischer Reihenfolge. Dabei ist es egal, ob Du handschriftlich oder digital arbeitest – Hauptsache, Deine Aufzeichnungen sind nachvollziehbar, vollständig und manipulationssicher.

Vor allem bargeldintensive Unternehmen stehen im besonderen Fokus der Finanzverwaltung. Deshalb ist es umso wichtiger, dass alle Bareinnahmen lückenlos dokumentiert werden – ob per elektronischer Registrierkasse mit TSE oder, wenn zulässig, mit einem korrekt geführten Kassenbuch.

Was zählt als bargeldintensives Geschäft?

Nicht jedes Unternehmen ist automatisch bargeldintensiv. Als Faustregel gilt: Wenn mehr als zehn Prozent Deiner Einnahmen bar erfolgen – etwa in in der Gastronomie, im Einzelhandel, in Friseur- oder Kosmetikstudios, bei Taxiunternehmen oder auf Wochenmärkten –, dann gilt Dein Geschäft als bargeldintensiv. Für diese Betriebe gelten besonders strenge Anforderungen an die Kassenbuchführung.

Die Finanzverwaltung erwartet hier eine besonders sorgfältige Dokumentation. Neben einem täglich geführten Kassenbericht gehört oft auch ein Zählprotokoll dazu, das die tatsächliche Kassenbestandsaufnahme belegt.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Fehlern?

Wenn die Kassenführung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann das ernsthafte Folgen haben. Schon kleinste Fehler – wie fehlende Belege, unklare Einträge oder das Fehlen eines Zählprotokolls – gelten im Zweifel als Manipulation. Das Finanzamt darf in solchen Fällen Hinzuschätzungen vornehmen. Die Folge: hohe Steuernachzahlungen, Bußgelder oder sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Darum gilt: Wer Barumsätze erzielt, sollte die gesetzlichen Vorschriften zur Kassenführung kennen und ernst nehmen – und idealerweise auf eine digitale Lösung setzen, die bei der lückenlosen Dokumentation unterstützt.

Was ist ein Kassenbuch?

Ein Kassenbuch ist die Grundlage dafür, alle Bargeldbewegungen in Deinem Unternehmen sauber und nachvollziehbar festzuhalten. Jeder Betrag, der bar eingenommen oder ausgegeben wird, muss darin lückenlos und chronologisch erfasst werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du das Kassenbuch handschriftlich führst, eine Kassenbuch Excel-Vorlage nutzt oder auf ein elektronisches Kassenbuch zurückgreifst – wichtig ist, dass es den gesetzlichen Regelungen genügt.

Das Kassenbuch ist kein eigenständiges Kassensystem, sondern ein zentrales Dokumentationsmittel – vor allem bei der Nutzung einer offenen Ladenkasse. Es dient der vollständigen Erfassung aller Barbewegungen und ist bei dieser Kassenführungsform gesetzlich vorgeschrieben.

Pflichtangaben im Kassenbuch

Diese Angaben müssen für jede Buchung vorhanden sein:

  1. Datum der Einnahme oder Ausgabe
  2. Belegnummer oder Belegverweis
  3. Buchungstext (z. B. „Verkauf Kaffeebecher“)
  4. Einnahme- oder Ausgabebetrag
  5. Aktueller Kassenbestand

Kassenführung - Pflichtangaben im Kassenbuch

Typische Fehler, die Du vermeiden solltest

Ein fehlerhaft geführtes Kassenbuch kann bei einer Prüfung schnell teuer werden. Achte besonders auf folgende Punkte:

  1. nachträgliche Änderungen ohne Kennzeichnung
  2. fehlende oder unvollständige Belege
  3. doppelte Buchungen
  4. Kassenbestand von null trotz belegter Bareinnahmen
  5. Führen des Kassenbuchs auf losen Blättern
  6. keine fortlaufende Nummerierung der Einträge
  7. fehlendes oder unvollständiges Zählprotokoll

Wichtig: Kassenaufzeichnungen – egal ob handschriftlich oder digital – müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Dazu zählen auch Belege, Kassenberichte und Zählprotokolle. Eine lückenlose Dokumentation ist also nicht nur im Alltag, sondern auch langfristig entscheidend.

Offene Ladenkasse vs. Registrierkasse – Unterschiede und Anforderungen

Wenn es um die ordnungsgemäße Kassenführung geht, stehen Unternehmen oft vor der Frage: Offene Ladenkasse oder Registrierkasse – was passt besser zum eigenen Geschäftsmodell? Beide Systeme haben ihre Daseinsberechtigung, unterliegen aber unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen.

Für beide Varianten gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD). Sie regeln, wie Kassenbewegungen dokumentiert, aufbewahrt und gegen Manipulation geschützt werden müssen – unabhängig davon, ob die Kasse handschriftlich, digital oder über ein Kassensystem geführt wird.

Was ist eine offene Ladenkasse – und wann ist sie erlaubt?

Die offene Ladenkasse ist die einfachste Form der Kassenführung – etwa eine klassische Geldkassette oder Schublade ohne technisches System. Sie ist nur erlaubt, wenn keine Pflicht zur Nutzung einer Registrierkasse besteht. In der Praxis bedeutet das: kleine Unternehmen, Marktstände oder Dienstleister:innen mit wenigen täglichen Barumsätzen dürfen weiterhin mit offener Kasse arbeiten – müssen aber strenge Regeln einhalten.

Dazu gehören:

  • tägliches Erstellen eines Kassenberichts mit Zählprotokoll
  • lückenlose Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben
  • kein nachträgliches Ergänzen oder Korrigieren von Einträgen

Die Herausforderung: Bei einer offenen Ladenkasse ist die Nachvollziehbarkeit besonders kritisch. Du musst jederzeit nachweisen können, wie der Kassenbestand zustande kommt. Ein sauber geführtes handschriftliches Kassenbuch, ergänzt durch Belege und tägliche Zählprotokolle, ist hier Pflicht – idealerweise in strukturierter Form, zum Beispiel mit einer geprüften Kassenbuch-Vorlage.

Was ist eine Registrierkasse?

Eine elektronische Registrierkasse ist ein technisches System zur Erfassung von Barumsätzen, das vor allem in bargeldintensiven Unternehmen zum Einsatz kommt. Sie eignet sich besonders, wenn viele Einzelumsätze am Tag anfallen – etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel.

Seit 2020 gilt die sogenannte Registrierkassenpflicht für viele Unternehmen: Eine Kasse muss mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, um Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen auszuschließen. Diese TSE speichert jede Transaktion manipulationssicher und stellt eine digitale Signatur bereit. Außerdem müssen alle Kassiervorgänge einzeln erfasst werden – auch wenn kein Beleg gedruckt wird.

Das solltest Du außerdem beachten:

  1. Jede Registrierkasse muss beim Finanzamt gemeldet werden.
  2. Es besteht Belegausgabepflicht (auf Wunsch der Kund:innen auch digital).
  3. Ein mobiles Kassensystem muss denselben Anforderungen genügen wie stationäre Lösungen.

Auch PC-Kassen oder Cloud-Kassen zählen zu den elektronischen Kassensystemen. Sie laufen auf Computern, Tablets oder Smartphones und bieten zusätzliche Funktionen – etwa die Integration in Buchhaltung oder Warenwirtschaft.

Vergleichstabelle: Kassenbuch vs. Registrierkasse

Kriterium Offene Ladenkasse Elektronische Registrierkasse
Erfassung Manuell, handschriftlich im Kassenbuch Automatisiert über Kassensystem
Zielgruppe Kleine Betriebe, mobile Händler, Marktstände Bargeldintensive Unternehmen, Gastronomie
Gesetzliche Grundlage GoBD, Einzelaufzeichnungspflicht GoBD, TSE-Pflicht, Einzelaufzeichnungspflicht
TSE notwendig Nein Ja (seit 2020 Pflicht)
Belegausgabepflicht Nein, aber Belege sind zu dokumentieren Ja (digital oder Papier)
Prüfungsrisiko Hoch bei Fehlern oder Unvollständigkeit Geringer, wenn technisch korrekt umgesetzt
Digitale Unterstützung möglich? Ja, z.B. mit Kassenbuch-Software Ja, je nach Kassensystem

Die Registrierkassenpflicht verstehen und umsetzen

Ob Du eine elektronische Registrierkasse mit TSE einsetzen musst, hängt vor allem davon ab, ob Du der Einzelaufzeichnungspflicht unterliegst und ein elektronisches Kassensystem verwendest. Seit dem 1. Januar 2020 sind solche Systeme nur noch erlaubt, wenn sie mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind. Die Übergangsregelung für nicht nachrüstbare Altgeräte endete am 31. Dezember 2022.

Besonders betroffen sind bargeldintensive Branchen wie:

  • Gastronomie
  • Einzelhandel
  • Friseur- und Kosmetikstudios
  • Kioske, Imbisse, Bäckereien
  • Mobile Verkaufsstellen mit hohem Bargeldanteil

Wenn Du in einer dieser Branchen tätig bist und ein elektronisches Kassensystem nutzt, ist die TSE-Pflicht verbindlich. Nutzt Du hingegen eine offene Ladenkasse, darfst Du weiterhin auf digitale Systeme verzichten – musst aber streng auf GoBD-Konformität und lückenlose Dokumentation achten.

TSE einfach erklärt – das musst Du wissen

Die sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist seit 2020 fester Bestandteil der Kassenführungspflicht. Ihr Ziel: Manipulationssicherheit. Jede Transaktion wird digital signiert, gespeichert und revisionssicher abgelegt. Die TSE besteht aus drei Komponenten:

  1. Sicherheitsmodul: protokolliert jeden einzelnen Vorgang
  2. Speichermedium: archiviert die Daten unveränderbar
  3. Digitale Schnittstelle: für Datenexport an das Finanzamt (z. B. bei einer Kassen-Nachschau)

Ob Du nun eine elektronische Registrierkasse kaufen möchtest oder bereits eine nutzt: Sie muss TSE-fähig sein. Auch Cloud-basierte Kassensysteme benötigen eine zertifizierte Online-TSE. Wichtig ist, dass Du alle Kassenvorgänge lückenlos dokumentierst – nur so erfüllst Du die Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften zur Kassenführung.

Achte außerdem darauf:

  1. Deine TSE muss beim Finanzamt registriert sein.
  2. Der TSE-Ausfall (z. B. durch technische Probleme) ist zu dokumentieren.
  3. Alle Daten müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.

Was Verstöße kosten – Bußgelder & Risiken

Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften zur Kassenführung hält, riskiert empfindliche Strafen – auch wenn es nur vermeintliche Kleinigkeiten sind. Schon die Nutzung einer Registrierkasse ohne TSE gilt als Verstoß. Die Konsequenzen:

  • Bußgelder bis zu 25.000 Euro gemäß § 379 AO
  • Steuerschätzungen durch das Finanzamt bei fehlender Nachvollziehbarkeit
  • Kassen-Nachschau ohne Ankündigung, inklusive Datenabgriff
  • Im schlimmsten Fall: Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

Unzureichende oder manipulierte Kassenberichte, fehlende Einzelaufzeichnungen oder ein nicht aktiviertes TSE-Modul können im Prüfungsfall massive Folgen haben. Vor allem bargeldintensive Betriebe stehen hier besonders im Fokus.

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, solltest Du Deine Kassenbuchführung möglichst digital und automatisiert gestalten – zum Beispiel mit einer Lösung, die rechtssichere Kassenaufzeichnungen mit einfacher Bedienbarkeit kombiniert.

Praxisbeispiele und Empfehlungen für die Kassenführung

Kassenführung klingt oft theoretisch – aber wie sieht das Ganze im echten Geschäftsalltag aus? In diesem Abschnitt zeigen wir Dir anhand zweier typischer Szenarien, wie sich die gesetzlichen Vorschriften zur Kassenführung konkret auswirken.

Beispiel 1: Portokasse im Kleinunternehmen

Stell Dir vor, Du führst ein kleines Grafikstudio und nutzt eine Portokasse, um Briefmarken, Büromaterial oder kleinere Ausgaben in bar zu bezahlen. Die Kasseneinnahmen erfolgen größtenteils unbar – zum Beispiel per Überweisung – aber ab und zu nimmst Du auch Bargeld entgegen, etwa bei Barzahlung durch Laufkundschaft oder bei einem Workshop.

Was heißt das für Deine Kassenführung?

In so einem Fall ist keine elektronische Registrierkasse vorgeschrieben – Du darfst die Kasse manuell führen, zum Beispiel mit einem handschriftlichen Kassenbuch oder einem digitalen Kassenbuch. Wichtig ist, dass jede Barbewegung vollständig und zeitnah dokumentiert wird. Nutze dafür am besten eine strukturierte Kassenbuch-Vorlage, ergänze täglich den Kassenbericht und führe regelmäßig ein Zählprotokoll, um Deinen tatsächlichen Kassenbestand zu bestätigen.

Beispiel 2: Kiosk mit täglichem Bargeldumsatz

Ein anderes Szenario: Du betreibst einen Kiosk in der Innenstadt. Täglich verkaufst Du Snacks, Getränke und Zeitungen – fast ausschließlich gegen Bargeld. Am Abend zählst Du die Einnahmen, machst die Kassenabrechnung und bereitest die neuen Wechselgeldbeträge für den nächsten Tag vor.

Was ist hier zu beachten?

Da es sich um ein bargeldintensives Geschäft handelt, bist Du zur Einzelaufzeichnungspflicht verpflichtet. Das bedeutet: Du musst jede einzelne Transaktion erfassen – und das geht nur rechtssicher mit einer elektronischen Registrierkasse, die eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integriert hat. Auch ein mobiles Kassensystem kann geeignet sein, wenn es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Besonders wichtig:

  • Registrierkasse mit aktivierter TSE nutzen
  • Belegausgabepflicht einhalten
  • Kassendaten regelmäßig sichern und archivieren
  • Tägliche Kassenberichte erstellen
  • Kein Nachtragen von Umsätzen oder Korrekturen ohne Dokumentation

Fehlt die TSE oder ist die Kassenführung unvollständig, kann das schnell zu Bußgeldern und Steuerschätzungen führen.

Handlungsempfehlungen für Selbstständige und KMUs

Ganz gleich, ob Du ein Café betreibst, ein kleines Business mit Barzahlung hast oder in Deinem Büro eine Portokasse führst – mit diesen Empfehlungen bleibst Du auf der sicheren Seite:

  1. Prüfe Deine Kassenpflichten: Musst Du ein Kassenbuch führen? Ist eine Registrierkasse mit TSE vorgeschrieben?
  2. Wähle das passende System: Handschriftliches Kassenbuch, digitale Vorlage oder vollautomatisierte Registrierkasse? Entscheide, was zu Deinem Geschäftsmodell passt.
  3. Nutze digitale Unterstützung: Ein elektronisches Kassenbuch spart Zeit und reduziert Fehler – vor allem bei der täglichen Kassenabrechnung.
  4. Achte auf vollständige Aufzeichnungen: Fehlende Belege, vergessene Einträge oder nicht aktualisierte TSE-Daten gelten schnell als Verstoß.
  5. Schule Deine Mitarbeitenden: Wenn mehrere Personen mit Bargeld arbeiten, sollte jede:r die Regeln zur Kassenführung genau kennen.

Kassenführung - Handlungsempfehlungen

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen System und ein wenig Routine wird gesetzeskonforme Kassenführung schnell zur Selbstverständlichkeit – und schützt Dich langfristig vor Ärger mit dem Finanzamt.

So hilft Dir das digitale Kassenbuch von Papierkram

Wenn Du auf der Suche nach einer einfachen, smarten Lösung für Deine Kassenführung bist – ganz ohne komplizierte Tabellen oder händische Belegverwaltung – ist das digitale Kassenbuch von Papierkram die ideale Wahl. Es unterstützt Dich dabei, Deine Bartransaktionen sauber zu dokumentieren und in Deine Buchführung zu integrieren. Hier zeigen wir Dir, welche Funktionen es bietet, welche Vorteile es Dir bringt – und wie Du direkt starten kannst.

Funktionen des digitalen Kassenbuchs

Das digitale Kassenbuch ist nahtlos in Papierkram integriert und in wenigen Schritten eingerichtet. Diese Funktionen stehen Dir zur Verfügung:

  • Erfassen von Einnahmen und Ausgaben über ein reduziertes, aber intuitives Belegformular
  • Kategorisierung von Buchungen, z. B. nach „Geldtransit“, „Privateinlage“ oder klassischen Aufwands- und Erlöskonten
  • Verknüpfung mit bestehenden Belegen, z. B. aus dem Bereich Ausgaben > Belege oder Einnahmen > Belege
  • Direktes Verbuchen der Transaktionen – Belege werden automatisch als bezahlt markiert
  • Stornierung von Kassenbewegungen, sofern die Kasse dadurch nicht ins Minus rutscht
  • Abgleich mit Rechnungen und Gutschriften, inklusive Zahlungsdialog

Wichtig zu wissen: Das Kassenbuch von Papierkram erfüllt nicht die Anforderungen einer elektronischen Registrierkasse mit TSE. Es ist daher nicht geeignet für bargeldintensive Betriebe, die unter die Registrierkassenpflicht fallen. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob das digitale Kassenbuch für Deinen Betrieb ausreicht, solltest Du unbedingt Deine Steuerberatung einbeziehen.

Vorteile für die Kassenführung in Deinem Unternehmen

Das digitale Kassenbuch von Papierkram bringt Dir echte Vorteile:

  • Zeitersparnis: Keine manuellen Excel-Tabellen, keine unleserlichen Notizzettel
  • Transparenz & Ordnung: Alle Barbewegungen auf einen Blick – auch rückwirkend nachvollziehbar
  • Nahtlose Integration in Deine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Fehlervermeidung: Keine negativen Kassenbestände, klare Hinweise bei fehlenden Gegenbuchungen
  • Revisionssicherheit im Alltag: Korrekte Belegführung und chronologische Buchungen – genau das, was Prüfer:innen sehen wollen

Für viele kleine Unternehmen reicht diese digitale Lösung völlig aus – vor allem dann, wenn Bartransaktionen nicht den Hauptumsatz ausmachen und Du kein Kassensystem mit TSE-Pflicht benötigst.

Jetzt kostenlos starten

Mit dem digitalen Kassenbuch von Papierkram kannst Du noch heute loslegen – kostenlos und ohne Risiko. Richte Dir Deine erste Kasse ein, erfasse Einnahmen oder Ausgaben und verbinde Deine Belege direkt mit Deiner Buchhaltung.

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Fazit: So führst Du Deine Kasse rechtssicher

Ob Kassenbuch, Registrierkasse oder offene Ladenkasse: Für jede Form der Barzahlung gibt es klare Regeln – und jede Branche hat ihre Besonderheiten. Hier sind die wichtigsten Punkte nochmal zusammengefasst:

  • Kassenführung ist Pflicht, sobald Du mit Bareinnahmen arbeitest – egal ob regelmäßig oder nur gelegentlich.
  • Du musst Dich entscheiden: Kassenbuch, elektronische Registrierkasse mit TSE oder offene Ladenkasse – je nachdem, was gesetzlich zulässig und für Dein Unternehmen praktikabel ist.
  • Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt fast immer – ebenso die Pflicht zur Kassen-Nachschau. Wer hier Lücken aufweist, riskiert Bußgelder oder Steuerschätzungen.
  • Mit einer digitalen Lösung sparst Du Zeit, behältst den Überblick und senkst Dein Risiko – vor allem, wenn Du keine Registrierkassenpflicht hast.

Häufig gestellte Fragen zur Kassenführung

Wie muss eine Kasse geführt werden?

Deine Kassenführung muss vollständig, chronologisch, zeitnah und lückenlos erfolgen. Jede Bareinnahme und Barausgabe gehört ins Kassenbuch – inklusive Beleg, Buchungstext, Betrag und Zählprotokoll, damit der Kassenbestand jederzeit nachvollziehbar bleibt.

Was passiert, wenn ich kein Kassenbuch führe?

Fehlt ein korrekt geführtes Kassenbuch, drohen Steuerschätzungen, Bußgelder und Prüfungen durch das Finanzamt – etwa im Rahmen einer unangekündigten Kassen-Nachschau. Auch kleinere Fehler gelten schnell als Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Kassenführung.

Wie viel Bargeld darf ich in meiner Kasse haben?

Es gibt keine feste Obergrenze für Bargeld in der Kasse. Wichtig ist, dass der Kassenbestand plausibel ist, mit dem Kassenbuch übereinstimmt und jederzeit durch Zählprotokoll und Belege nachvollzogen werden kann.

Ist die Kassenführung noch erlaubt?

Ja, die Kassenführung ist erlaubt – aber nur, wenn sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Das bedeutet: Einzelaufzeichnungspflicht, korrektes Kassenbuch oder gesetzeskonforme Registrierkasse mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) bei Bargeldgeschäften in größerem Umfang.

Blogbeitrag verfasst von
Rainer Rapp

Portrait Autor
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