Aktuelles rund um Papierkram
12. Juni 2018
Das Finanzgericht Münster (FG) hatte aktuell in einem Fall des Betriebsausgabenabzugs von Aufwendungen anlässlich eines Jubiläums-Wochenendes zu entscheiden. In dessen Rahmen feierte ein Verein mit gewerblichen Einkünften sein 25-jähriges Bestehen mit 450 Personen, darunter Vereinsmitglieder, Geschäftspartner und Arbeitnehmer. Die Gesamtkosten betrugen 240.000 €, die für Vorstandssitzung, Mitgliederversammlung, der Jubiläums-Veranstaltung an sich, aber auch das Rahmenprogramm mit Beachparty, Schifffahrt und Abendessen etc. verwendet wurden. Zudem wurden die Übernachtungskosten durch den Verein übernommen.
Der Ansicht des Vereins, dass es sich bei den 240.000,00 € insgesamt um Betriebsausgaben handelt, schloss sich das zuständige Finanzamt nicht an, sondern behandelte die Aufwendungen für Übernachtungen und Rahmenprogramm als nicht abzugsfähige Aufwendungen für Geschenke, weil diese den Freibetrag von 35,00 € pro Person überschritten.
Erfreulicherweise kam das Finanzgericht Münster zu einem anderen Ergebnis, mit der Folge, dass die gesamten Aufwendungen für das Jubiläums-Wochenende abzugsfähige Betriebsausgaben sind. Die Finanzrichter begründen Ihre Entscheidung mit der Feststellung, dass die Veranstaltung insgesamt der Kontaktpflege sowie dem "fachlichen" Gedankenaustausch diente, sodass kein Geschenk in den Aufwendungen für Übernachtung und Rahmenprogramm ersichtlich sei.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Fragen, Kommentare und Anregungen zu Papierkram oder unseren Artikeln haben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.