17. Dezember 2024
Der Feature-Spurt zum Jahresende geht weiter. Papierkram hat eine neue Funktion erhalten, die für alle Handwerker:innen interessant ist, die Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausführen.
Private Rechnungsempfänger:innen können die Lohnkosten einer Rechnung eines Handwerksbetriebes nach Paragraph 35a EStG von der Steuer absetzen. Damit eine Rechnung den Anforderungen der Finanzämter genügt, müssen in diesen Rechnungen die Lohnkosten allerdings gesondert ausgewiesen werden.
Das war bisher nur manuell möglich, ab sofort kann Papierkram aber die Lohnkosten in Angeboten und Rechnungen automatisch ausweisen, was die Rechnungsstellung in diesen Fällen deutlich komfortabler gestaltet.
In den Dokumentenvorlagen für Angebote und Rechnungen findest Du nun den Schalter „Lohnausweis (§35a EStG)“. Ist dieser aktiviert, wird automatisch ein Hinweis in die mit dieser Vorlage erstellten Dokumente eingefügt. In diesem Hinweis steht, wie viel Lohnkosten das Angebot oder die Rechnung enthält.
Zum Beispiel:
"Die Rechnung enthält Lohnkosten in Höhe von € 119,00 (inkl. € 19,00 USt.)."
Voraussetzung dafür, dass Papierkram die Lohnkosten korrekt berechnen kann, ist, dass unter Einstellungen > Waren und Dienstleistungen die Dienstleistung als solche angelegt und in die Rechnung übernommen wurde.
Es werden also alle Dienstleistungen eines Angebotes oder einer Rechnung in dieser Berechnung zusammengefasst. Wenn die Dienstleistung nicht als solche in Papierkram angelegt, sondern manuell als Position direkt im Dokument eingetragen wurde, dann kann der Ausweis nicht berechnet werden.
Es ist dabei egal, ob erfasste Zeiten in die Rechnung übernommen werden, oder ob die Dienstleistung aus der Auswahlliste der gespeicherten Dienstleistungen als Position in die Rechnung eingefügt wird. Eine als Dienstleistung ausgewiesene Position fließt in die Berechnung der Lohnkosten ein.
Wer den Lohnkostenausweis nur manchmal benötigt, hat auch die Möglichkeit, diese Funktion mittels eines Platzhalters zu verwenden.
In den Rechnungen, in denen der Lohnkostenausweis benötigt wird, kann einfach der Platzhalter {{rechnung.lohnkosten_ausweis}} in eines der Freitextfelder eingefügt oder aus der Liste der Platzhalter ausgewählt werden.
Hinsichtlich der Berechnung der Lohnkosten unterscheiden sich beide Funktionen nicht.
Die Funktion steht allen Nutzer:innen ab Paket S ab sofort zur Verfügung. Solltest Du also Handwerkerin oder Handwerker sein und noch das Paket Free verwenden, kannst Du mit einem Upgrade zu Paket S sofort Deine Lohnkosten ganz komfortabel gesondert ausweisen.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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