Sollversteuerung oder Istversteuerung: Was Du wissen musst

19. März 2025

Wenn Du ein Unternehmen führst oder selbstständig bist, kommst Du an der Umsatzsteuer nicht vorbei. Wann und wie Du sie abführen musst, hängt jedoch von der gewählten Methode ab: Sollversteuerung oder Istversteuerung. Welche Versteuerungsart für Dich die richtige ist, richtet sich nach Deiner Unternehmensstruktur, Deinen Kund:innen und Deinem Cashflow.

In diesem Artikel erfährst Du die Bedeutung von Sollversteuerung und Istversteuerung, den Unterschied zwischen beiden Methoden und welche sich für Dich am besten eignet.

Soll- und Istversteuerung im Vergleich

Als Unternehmer:in oder Selbstständige:r musst Du entscheiden, wie Du die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst: nach der Sollversteuerung oder der Istversteuerung. Der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung liegt vor allem im Zeitpunkt der Steuerzahlung. Bei der Sollversteuerung muss die Umsatzsteuer bereits mit der Rechnungsstellung gezahlt werden, während sie bei der Istversteuerung erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang fällig wird.

Was ist die Sollversteuerung?

Die Sollversteuerung ist die Standardmethode zur Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Sie ist für buchführungspflichtige Unternehmen (z. B. GmbHs, AGs) und Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro verpflichtend. Dabei musst Du die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, sobald Du eine Rechnung ausstellst – unabhängig davon, ob Dein:e Kund:in schon gezahlt hat.

Beispiel: Du hast ein Unternehmen und erbringst eine Dienstleistung im März. Am 15. März schickst Du eine Rechnung über 1.000 Euro netto plus 190 Euro Umsatzsteuer an Deine:n Kund:in. Diese:r zahlt aber erst im Juni. Trotzdem musst Du die 190 Euro Umsatzsteuer bereits im April ans Finanzamt überweisen, weil die Steuerpflicht mit der Rechnungsstellung und nicht mit dem Zahlungseingang entsteht. Das Finanzamt verlangt die Steuerabgabe immer im Folgemonat, daher muss die Umsatzsteuer für März bis zum 10. April gezahlt werden.

Wenn Kund:innen nicht oder erst spät zahlen, musst Du die Umsatzsteuer trotzdem abführen – selbst wenn das Geld noch nicht eingegangen ist.

Was ist die Istversteuerung?

Die Istversteuerung ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler:innen und kleine Unternehmen eine attraktive Option, da sie die Umsatzsteuer erst nach tatsächlichem Zahlungseingang ans Finanzamt abführen müssen. Damit Du diese Methode nutzen kannst, darf Dein Jahresumsatz 800.000 Euro nicht überschreiten und Dein Unternehmen muss von der Buchführungspflicht befreit sein.

Der große Vorteil der Istversteuerung liegt darin, dass Du keine Steuer für offene Rechnungen vorstrecken musst. Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn Dein:e Kund:in die Rechnung tatsächlich bezahlt hat.

Beispiel: Du bist Freelancer:in und schickst am 1. März eine Rechnung über 1.000 Euro netto + 190 Euro Umsatzsteuer. Dein:e Kund:in zahlt aber erst am 15. Juni. Mit der Istversteuerung wird die Umsatzsteuer erst im Juli fällig, da die Zahlung im Juni eingegangen ist. Genau wie bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer erst im Folgemonat fällig.

Direkter Vergleich: Soll- vs. Istversteuerung

Die Wahl zwischen Soll- und Istversteuerung beeinflusst Deine Liquidität, Dein finanzielles Risiko und den Verwaltungsaufwand. Während größere Unternehmen mit stabilen Einnahmen meist zur Sollversteuerung verpflichtet sind, profitieren viele kleinere Unternehmen und Selbstständige von der Istversteuerung, da sie die Steuer erst nach Zahlungseingang abführen müssen.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Sollversteuerung vs. Istversteuerung

Zielgruppenanalyse: Wer profitiert von welcher Versteuerung?

Nicht jede Versteuerungsmethode eignet sich für jedes Unternehmen. Welche die beste Wahl für Dich ist, hängt von Faktoren wie Deiner Unternehmensgröße, Deinem Cashflow und Deinen Kund:innen ab. Doch welche Methode bringt welche Vorteile – und für wen?

Hier bekommst Du eine Übersicht der wichtigsten Zielgruppen und erfährst, welche Versteuerungsmethode am besten zu Deinem Geschäft passt.

Kleinunternehmen und die Kleinunternehmerregelung

Typische Situation: Du hast ein kleines Unternehmen und einen Jahresumsatz unter 800.000 Euro, bist eventuell noch von der Buchführungspflicht befreit und nutzt die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Die Istversteuerung ist die bessere Wahl, weil die Umsatzsteuer erst abgeführt werden muss, wenn das Geld tatsächlich auf Deinem Konto eingeht. Das ist besonders vorteilhaft für Unternehmen mit kleinem Budget.

Die Sollversteuerung kann sinnvoll sein, wenn Dein Unternehmen schnell wächst und Du regelmäßig hohe Rechnungen stellst. Damit werden Umsätze steuerlich früher erfasst, was unter bestimmten Umständen vorteilhaft sein kann.

Wichtig: Wenn Du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, gelten spezielle Rechnungsanforderungen. Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel Kleinunternehmer-Rechnung.

Freelancer:innen und Selbstständige

Typische Situation: Du bist Freiberufler:in – zum Beispiel Designer:in, Berater:in oder Texter:in – und hast häufig Kund:innen mit langen Zahlungsfristen von 30, 60 oder 90 Tagen.

Die Istversteuerung ist oft sinnvoll, weil die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt überwiesen werden muss, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt wurde. Das sorgt besonders bei langen Zahlungsfristen für mehr finanzielle Flexibilität.

Falls Du eher mit großen Organisationen arbeitest, die ihre Rechnungen immer pünktlich zahlen, könnte die Sollversteuerung Vorteile bei der Steuerplanung bringen.

Mittelständische Unternehmen und buchführungspflichtige Betriebe

Typische Situation: Dein Unternehmen überschreitet die 800.000 Euro Umsatzgrenze, hat feste Kund:innen, regelmäßige Zahlungseingänge und muss eine doppelte Buchführung führen.

Die Sollversteuerung ist in diesem Fall verpflichtend, da die Umsatzsteuer bereits mit Rechnungsstellung fällig wird.

Fazit: Für größere Betriebe ist die Sollversteuerung Pflicht, während kleine Betriebe und Freelancer:innen mit der Istversteuerung flexibler sind.

Gesetzliche Vorgaben & praktische Umsetzung

Die Wahl der Besteuerung ist nicht nur eine Frage der Finanzplanung, sondern unterliegt auch gesetzlichen Vorgaben. Doch welche Gesetze regeln das genau und wie kannst Du die Istversteuerung beantragen oder zwischen den Methoden wechseln?

Gesetze: Welche Regelungen gelten für die Soll- und Istversteuerung?

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zur Umsatzsteuer und den Versteuerungsmethoden findest Du im Umsatzsteuergesetz (UStG):

§ 16 UStGEntstehung der Steuer
Regelt, dass die Umsatzsteuer grundsätzlich mit der Rechnungsstellung fällig wird (Sollversteuerung).

§ 20 UStGIstversteuerung
Erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Istversteuerung, sodass die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abgeführt werden muss.

§ 19 UStGKleinunternehmerregelung
Wenn Dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt, kannst Du die Kleinunternehmerregelung nutzen und wirst komplett von der Umsatzsteuer befreit – dann stellt sich die Frage nach Soll- oder Istversteuerung gar nicht.

Gesetzliche Grundlagen zur Umsatzsteuer

Wechsel der Versteuerung: Wann ist ein Wechsel sinnvoll – und wie funktioniert er?

Ein Wechsel zwischen Soll- und Istversteuerung kann sinnvoll sein, wenn sich Deine Umsätze, Deine Kundenstruktur oder Dein Cashflow verändern.

Gründe für einen Wechsel zur Istversteuerung:

  • Du hast viele Kund:innen mit langen Zahlungsfristen (30-90 Tage).
  • Deine finanziellen Mittel sind begrenzt, und Du möchtest keine Umsatzsteuer vorstrecken.
  • Dein Umsatz liegt weiterhin unter 800.000 Euro und Du möchtest das Finanzamt erst bei Zahlungseingang bedienen.

Gründe für einen Wechsel zur Sollversteuerung:

  • Du hast regelmäßige, zuverlässige Zahlungseingänge.
  • Dein Unternehmen wächst stark und überschreitet bald die Umsatzgrenze.
  • Du möchtest die Umsatzsteuer frühzeitig verbuchen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

So wechselst Du von der Soll- zur Istversteuerung (oder umgekehrt):

Wenn sich Deine geschäftliche Situation ändert, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Soll- und Istversteuerung wechseln. Dafür musst Du einen Antrag beim Finanzamt stellen.

  1. Antrag beim Finanzamt stellen: Stelle einen formlosen Antrag beim Finanzamt oder nutze – sofern Dein Finanzamt ein entsprechendes Formular bereitstellt – dieses für die Antragstellung. Falls Du von der Soll- zur Istversteuerung wechseln möchtest, musst Du nachweisen, dass Dein Jahresumsatz unter 800.000 Euro liegt und dass Dein Unternehmen nicht buchführungspflichtig ist.
  2. Begründung angeben: Das Finanzamt verlangt in der Regel eine kurze Begründung für den Wechsel. Es reicht, darauf hinzuweisen, dass sich Dein Umsatz verändert hat oder dass die neue Methode Dir eine bessere Liquiditätsplanung ermöglicht.
  3. Genehmigung abwarten: Das Finanzamt bestätigt den Wechsel oder lehnt ihn ab, falls Du nicht berechtigt bist.

Ein Wechsel ist in der Regel nur zum Beginn eines neuen Geschäftsjahres möglich. Falls Dein Umsatz die 800.000-Euro-Grenze überschreitet, musst Du automatisch zur Sollversteuerung wechseln.

Wie Papierkram hilft, die Istversteuerung umzusetzen

Die Istversteuerung kann für viele Selbstständige und kleine Unternehmen eine enorme Erleichterung sein. Doch wie setzt man das Ganze in der Praxis um, ohne sich in endlosen Tabellen und manueller Buchhaltung zu verlieren? Genau hier kommt Papierkram ins Spiel – unsere intuitive Buchhaltungssoftware, die speziell auf die Istverteuerung ausgelegt ist.

Papierkram sorgt dafür, dass Rechnungen und Belege erst dann in Deine Buchhaltung einfließen, wenn sie tatsächlich bezahlt wurden. Das bedeutet:

  • Keine Umsatzsteuer auf unbezahlte Rechnungen – Offene Rechnungen bleiben unberücksichtigt, bis das Geld auf Deinem Konto eingeht.
  • Automatische Erfassung der Zahlungseingänge – Sobald eine Rechnung als bezahlt vermerkt wird, wird sie automatisch in die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aufgenommen. Gleichzeitig wird der entsprechende Betrag in die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) übernommen, sodass die fällige Umsatzsteuer korrekt an das Finanzamt gemeldet werden kann.
  • Einfache Integration: Du kannst Papierkram mit Deinem Bankkonto verbinden und Zahlungseingänge direkt erfassen.
  • Gesetzliche Konformität: Die Software richtet sich nach den Vorgaben des Finanzamts.

Lust auf weniger Stress mit Deiner Buchhaltung? Dann probiere Papierkram jetzt aus und entdecke, wie einfach die Istversteuerung sein kann! Jetzt kostenlos testen

Fazit: Mehr Überblick bei der Umsatzsteuer

Die Wahl zwischen Soll- und Istversteuerung beeinflusst, wann die Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt wird und kann sich direkt auf Deine Liquidität und Deinen Verwaltungsaufwand auswirken. Während größere Unternehmen an die Sollversteuerung gebunden sind, haben kleinere Betriebe und Selbstständige oft die Möglichkeit, die für sie passende Methode zu wählen.

Wichtig ist, dass Du Deine Buchhaltung im Blick behältst und die gesetzlichen Vorgaben einhältst. Mit einer klaren Struktur und einer effizienten Organisation lassen sich unnötige Steuerlasten oder finanzielle Engpässe vermeiden. Wenn Du Deine Prozesse mit einer Buchhaltungssoftware wie Papierkram richtig aufsetzt, sparst Du Zeit, minimierst Fehler und schaffst mehr finanzielle Planungssicherheit.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Istversteuerung und Sollversteuerung?

Der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung liegt im Zeitpunkt, zu dem die Steuerzahlung gegenüber dem Finanzamt fällig wird. Bei der Sollversteuerung musst Du die Umsatzsteuer direkt bei Rechnungsstellung ans Finanzamt abführen – unabhängig davon, wann Deine Kund:innen zahlen. Bei der Istversteuerung wird die Steuer erst fällig, wenn das Geld tatsächlich auf Deinem Konto eingeht.

Wer darf die Istversteuerung nutzen?

Die Istversteuerung (auch Ist-Versteuerung oder Ist-Besteuerung) darfst Du nutzen, wenn Dein Unternehmen einen Jahresumsatz von maximal 800.000 Euro hat und nicht buchführungspflichtig ist. Besonders Freiberufler:innen, Kleinunternehmer:innen und Solo-Selbstständige profitieren von dieser Methode, weil sie die Liquidität schont. Du musst die Istversteuerung formlos beim Finanzamt beantragen, entweder direkt bei der Unternehmensgründung oder später durch einen Antrag.

Wann muss auf die Sollversteuerung umgestellt werden?

Eine Umstellung auf die Sollversteuerung (auch Soll-Versteuerung) ist verpflichtend, wenn Dein Jahresumsatz über 800.000 Euro steigt oder Dein Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet wird – etwa bei einer GmbH oder AG. In diesem Fall musst Du die Umsatzsteuer ab dem folgenden Jahr nach der Sollversteuerung abführen, ohne dass Du einen Antrag stellen musst.

Blogbeitrag verfasst von
Steffen Kiegler

Portrait Autor
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