Aktuelles rund um Papierkram
18. Mai 2015
Wer sich selbstständig macht, beschäftigt sich zunächst damit, einen Geschäftsplan zu entwickeln und daraufhin Kunden zu akquirieren. Sind die ersten Aufträge erfolgreich an Land gezogen und bearbeitet worden, muss eine Rechnung für die Waren oder Dienstleistungen erstellt werden. Dabei kann es besonders zu Beginn der Tätigkeit schnell passieren, dass wichtige Aspekte nicht in der Rechnung aufgeführt werden. Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber mittlerweile mehr als ein Dutzend Regelungen für Rechnungen vorsieht, ist das verständlich. Trotzdem ist jeder Selbstständige verpflichtet, seine Rechnung streng nach der gesetzlichen Norm auszustellen. Darüber hinaus gibt es einige grundlegende Aspekte, die von Geschäftspartnern in der freien Wirtschaft erwartet werden.
Die obigen sechs Punkte sind selbsterklärend und müssen auf jeder ordentlichen Rechnung zu finden sein. Grundlegend ist außerdem auch eine genaue Auflistung (Positionen) der jeweils durchgeführten Leistungen oder verkauften Produkte. Dazu zählen auch die Netto-Beträge der einzelnen Positionen sowie abschließend der gesamte Nettobetrag der Rechnung. Hinzu kommt dann die extra aufgelistete Umsatzsteuer, wenn nicht von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird. Unterhalb der aufgeführten Positionen wird dann noch das Zahlungsziel genannt, das in der Regel bei 14 Tagen liegt. Das Ziel sollte allerdings stets als konkretes Datum angegeben werden, um Missverständnissen vorzubeugen. Zusätzlich sollte die Bankverbindung des Rechnungsstellers aufgeführt werden, möglichst nach der neueren Methode mit IBAN und BIC.
Jede Rechnung muss mit einer individuellen Nummer versehen werde. Ohne diese ist das Schreiben wertlos. Der Gesetzgeber stellt dabei zwei Anforderungen an die Rechnungsnummer:
Viele Selbstständige verwenden daher folgendes Muster für ihre Rechnungsnummern: Jahreszahl, Monat, Tag, dreistellige Zahl, die jeden Monat wieder auf null gesetzt wird. Eine solche Rechnungsnummer wäre beispielsweise 2015 10 29 111. Dies wäre die 111. Rechnung aus dem Oktober 2015. Das Dokument selber wurde am 29. des Monats erstellt. Bei dieser Variante ist immer gewährleistet, dass die Rechnungsnummer fortlaufend ist. Je nach Anzahl der monatlichen Rechnungen kann die letzte Ziffer auch nur zwei oder eine Stelle haben.
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