Aktuelles rund um Papierkram
20. Dezember 2017
Der Begriff Gutschrift wird in mehreren Kontexten verwendet, bspw. auch dann, wenn eine Rechnung storniert wird. Dabei handelt es sich jedoch streng genommen um eine Stornorechnung und diese sollte auch so benannt werden.
Stornorechnungen werden in Papierkram automatisch erstellt, sobald eine Rechnung storniert wurde. Wann es sich um eine Gutschrift handelt und wie man diese in Papierkram erzeugt, darum geht es in den nächsten Absätzen.
Rechtlich korrekt handelt es sich nach § 14 UStG bei einer Gutschrift um eine Abrechnungsgutschrift. Eine Abrechnungsgutschrift unterscheidet sich von einer Rechnung darin, dass nicht der Leistende eine Rechnung an den Leistungsempfänger stellt, sondern umgekehrt der Leistungsempfänger eine Gutschrift an den Leistenden ausstellt.
Bei Provisionsgeschäften wird üblicherweise über Gutschriften abgerechnet. Wenn Du also bspw. ein Blog betreibst und in den Artikeln Produkte über einen Affiliatelink bewirbst, dann bekommst Du üblicherweise vom jeweiligen Shopbetreiber eine Gutschrift zugestellt. Du musst in diesem Fall keine Rechnung an Shopbetreiber stellen. Voraussetzung ist immer, dass die Parteien im Vorfeld eine Abrechnung per Gutschrift vereinbart haben.
In Papierkram gibt es keinen Button „Gutschrift erstellen“. Wenn Du eine Gutschrift erstellen möchtest, dann erstellt Du zunächst einen Rechnungsentwurf. Dort fügst Du die gewünschten Positionen ein und gibst entweder einen negativen Betrag oder einen positiven Betrag und eine negative Anzahl ein.
Wird ein negativer Betrag oder eine negative Anzahl eingegeben, erscheint automatisch ein Feld, in dem Du darauf hingewiesen wirst, dass Du eine Gutschrift erstellst.
Nachdem Du den Rechnungsentwurf gespeichert hast und der Gesamtbetrag negativ ist, steht automatisch „Gutschrift“ statt „Rechnung“ im Dokumententitel. Diese Gutschrift kannst Du nun wie eine Rechnung abschließen.
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