Wirtschafts-Identifikationsnummer: Das musst Du jetzt wissen

27. März 2025

Stell Dir vor, Du möchtest eine Rechnung schreiben und suchst nach der richtigen Steuernummer. Du öffnest mehrere Ordner, klickst Dich durch alte Dokumente und merkst: Schon wieder hast Du versehentlich die falsche Nummer verwendet. Als Unternehmer:in oder Freiberufler:in kostet Dich die Verwaltung verschiedener Steuer- und Identifikationsnummern regelmäßig Zeit und Nerven. Genau hier setzt die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer an – eine Nummer, die Ordnung schafft und Deine steuerlichen Prozesse spürbar vereinfacht. Seit November 2024 wird die W-IdNr. schrittweise eingeführt. Bis 2026 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ihre Nummer.

In diesem Artikel erfährst Du, was genau hinter der Wirtschafts-Identifikationsnummer steckt, wer sie benötigt und welche Unterschiede es zur Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer gibt. Außerdem zeigen wir Dir, welche Pflichten damit verbunden sind und wie Dir Papierkram dabei hilft, den Überblick zu behalten.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine bundesweit gültige und eindeutige Nummer für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen. Sie soll dafür sorgen, dass Du Dich gegenüber Behörden wie dem Finanzamt leichter identifizieren kannst – und das mit nur einer einzigen Nummer.

Gesetzliche Grundlage: §139c AO Wirtschafts-Identifikationsnummer

Rechtlich verankert ist die Wirtschafts-ID in § 139c der Abgabenordnung (AO). Diese gesetzliche Grundlage bestimmt, dass jede wirtschaftlich tätige Person oder jedes Unternehmen in Deutschland eine dauerhaft gültige, eindeutige Nummer erhält. Die Einführung der Wirtschafts-ID ist somit keine freiwillige Option, sondern eine klare Vorgabe.

Warum wurde die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde hauptsächlich eingeführt, um bürokratische Prozesse im Steuer- und Verwaltungswesen deutlich zu vereinfachen. Aktuell herrscht in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Nummern: Neben der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer gibt es auch Deine betriebliche Steuernummer sowie gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Du international tätig bist. Dieses Nebeneinander sorgt regelmäßig für Unsicherheit und unnötigen Aufwand im unternehmerischen Alltag.

Die Einführung der Wirtschafts-ID soll genau diese Probleme lösen. Weniger Nummern bedeuten weniger Fehler, weniger Verwaltungsaufwand und mehr Zeit, die Du in Dein Kerngeschäft investieren kannst.

Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer besteht aus dem Länderkennzeichen „DE“ und einer neunstelligen Ziffernfolge.

Wenn Du mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübst, die steuerlich als eigenständige Betriebe geführt werden, erhält jede dieser Tätigkeiten ein eigenes Unterscheidungsmerkmal. Dieses wird an Deine W-IdNr. angehängt und ist eine fünfstellige Zahl, beginnend mit 00001.

Ein Beispiel dafür wäre, dass Du als Freiberufler:in im Bereich IT-Beratung tätig bist und zusätzlich einen Onlineshop für Softwareprodukte betreibst.

Für jede dieser Tätigkeiten vergibt das Finanzamt eine separate Steuernummer, und jede wird mit einem eigenen Unterscheidungsmerkmal an Deiner W-IdNr. geführt:

  • W-IdNr.: DE123456789
  • W-IdNr. + Unterscheidungsmerkmal für die erste Tätigkeit: DE123456789-00001
  • W-IdNr. + Unterscheidungsmerkmal für die zweite Tätigkeit: DE123456789-00002

Wann kommt die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Vergabe der Wirtschafts-ID hat offiziell am 1. November 2024 begonnen. Derzeit läuft die Einführung schrittweise, das bedeutet, bestehende Unternehmen bekommen ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer nach und nach zugeteilt. Dieser Prozess soll voraussichtlich bis 2026 abgeschlossen sein.

Dennoch gibt es aktuell noch offene Fragen: Zum Beispiel ist noch nicht vollständig geklärt, wie schnell und umfassend alle Unternehmen versorgt werden und ob es während der Übergangszeit möglicherweise zu Missverständnissen kommt. Klar ist aber, dass die Behörden intensiv daran arbeiten, die Umstellung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Eine gute Nachricht gibt es definitiv: Du musst die Wirtschafts-Identifikationsnummer nicht beantragen. Sie wird Dir automatisch zugeteilt. Wenn Du gerade Dein Unternehmen neu gründest, erhältst Du Deine Wirtschafts-ID direkt während des steuerlichen Erfassungsverfahrens durch das Finanzamt.

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Vielleicht fragst Du Dich gerade, ob Du als Unternehmer:in die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer überhaupt brauchst. Die Antwort ist eindeutig: Ja! Denn egal, ob Du eine GmbH führst, als Freiberufler:in tätig bist oder ein kleines Gewerbe angemeldet hast – die Wirtschafts-ID betrifft alle, die unternehmerisch tätig sind.

Diese Unternehmen und Personen erhalten eine Wirtschafts-ID

Jedes Unternehmen sowie jede natürliche Person, die wirtschaftlich aktiv ist, bekommt eine eigene, eindeutige Wirtschafts-ID zugeteilt. Das umfasst beispielsweise:

  • Unternehmen aller Rechtsformen: Das betrifft Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs genauso wie Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG) oder Einzelunternehmen.
  • Freiberufler:innen und Selbstständige: Egal, ob Du kreative Dienstleistungen anbietest, als Berater:in tätig bist oder Deine Leistung als Coach:in oder Designer:in verkaufst – auch Du erhältst eine eigene Wirtschafts-ID.
  • Kleinunternehmer:innen: Auch wenn Du als Kleinunternehmer:in von vereinfachten steuerlichen Regelungen profitierst und weniger Verwaltungsaufwand hast, erhältst Du eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch Dein Umsatz ist – entscheidend ist allein, dass Du wirtschaftlich tätig bist.
  • Vereine und andere wirtschaftlich tätige Organisationen: Wenn Du einen Verein führst oder eine andere Organisation leitest, erhältst Du eine Wirtschafts-Identifikationsnummer – vorausgesetzt, es gibt steuerpflichtige Einnahmen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Dein Verein Merchandise verkauft, kostenpflichtige Veranstaltungen organisiert oder andere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt.

Dafür brauchst Du zukünftig Deine Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-ID wird Deine wichtigste Nummer im Umgang mit Behörden und steuerlichen Vorgängen. Das heißt konkret:

  • Einfachere Behördenkommunikation: Zukünftig identifizierst Du Dich bei sämtlichen behördlichen Vorgängen, beispielsweise beim Finanzamt, mit Deiner eindeutigen Wirtschafts-ID.
  • Effizientere steuerliche Prozesse: Da Deine Wirtschafts-ID eindeutig zugeordnet ist, beschleunigt sie steuerliche Prozesse wie Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommenssteuererklärungen oder die Erstellung Deiner jährlichen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
  • Weniger Fehler und weniger Aufwand: Die Wirtschafts-ID verringert die Fehlerquote deutlich – keine Verwechslungen zwischen Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und anderen Identifikationsnummern mehr.
  • Einheitliche Nummer: Die Wirtschafts-ID begleitet Dich und Dein Unternehmen langfristig, unabhängig davon, ob Du Deine Rechtsform änderst, Deinen Unternehmensstandort wechselst oder Dein Gewerbe umfirmierst. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, regelmäßig neue Nummern zu beantragen oder bestehende zu aktualisieren – das sorgt dauerhaft für Klarheit und Stabilität.

Unterschiede zwischen Wirtschafts-Identifikationsnummer, Steuernummer & Umsatzsteuer-ID

Mit Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer fragst Du Dich vermutlich, wie sich diese von Deiner bisherigen Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterscheidet. Damit Du hier den Überblick behältst, haben wir die wichtigsten Unterschiede übersichtlich für Dich zusammengestellt. Besonders wichtig: Die Wirtschfts-ID ersetzt weder die Steuernummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sondern ergänzt beide.

Vergleichstabelle: Steuernummer, Umsatzsteuer-ID & Wirtschafts-ID

Merkmal Steuernummer Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) Wirtschafts-ID (W-IdNr.)
Wer vergibt die Nummer? Dein zuständiges Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Aufbau der Nummer Je nach Bundesland unterschiedlich, meist 10- bis 13-stellig (z. B. 12/345/67890) „DE“ + 9 Ziffern (z. B. DE123456789) „DE“ + 9 Ziffern (z. B. DE123456789) + ein Unterscheidungsmerkmal für jede wirtschaftliche Tätigkeit
Wann wird die Nummer vergeben? Im Rahmen der steuerlichen Erfassung bei Gründung oder Aufnahme der Tätigkeit Nur auf Antrag, für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU Automatisch bei Gründung (im steuerlichen Erfassungsverfahren) oder stufenweise bis 2026 für bestehende Unternehmen
Wofür brauchst Du die Nummer? Für Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Rechnungen (im Inland), Kommunikation mit Deinem Finanzamt Für Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU (B2B), grenzüberschreitende Rechnungen, innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen Für die eindeutige Identifikation Deines Unternehmens bei Behörden, Steuererklärungen, Verträgen, Rechnungen – langfristig als zentrale Unternehmens-ID gedacht
Ändert sich die Nummer bei Umzug oder Rechtsformwechsel? Ja. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland oder bei Rechtsformwechsel erhältst Du in der Regel eine neue Steuernummer Nein, die USt-ID bleibt unabhängig von Umzug oder Rechtsformwechsel dauerhaft bestehen Nein, die W-IdNr. bleibt dauerhaft gleich – unabhängig von Rechtsformwechsel oder Standortänderung

Wichtige Pflichten rund um die Wirtschafts-Identifikationsnummer

Mit der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer kommen auf Dich als Unternehmer:in auch neue Pflichten zu. Damit Du genau weißt, was Du in Zukunft beachten musst und keine unangenehmen Überraschungen erlebst, findest Du hier die wichtigsten Punkte klar und verständlich erklärt.

Wo und wann musst Du Deine Wirtschafts-ID angeben?

Sobald Du Deine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten hast, bist Du gesetzlich verpflichtet, diese Nummer bei verschiedenen geschäftlichen und steuerlichen Vorgängen aktiv anzugeben.

  • Rechnungen: Zukünftig wird es notwendig sein, Deine Wirtschafts-ID auf jeder Rechnung deutlich anzugeben. Ähnlich wie aktuell Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sorgt die Wirtschafts-ID dafür, dass Dich Deine Kund:innen sowie das Finanzamt eindeutig identifizieren können.
  • Steuererklärungen und Meldungen ans Finanzamt: Bei Deiner Einkommenssteuererklärung, der jährlichen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) wird die Wirtschafts-ID zu einer zentralen Angabe. Sie ersetzt langfristig die klassische Steuernummer und vereinfacht dadurch die Kommunikation mit den Finanzbehörden deutlich.
  • Geschäftliche Verträge: Auch in Verträgen mit Kund:innen oder Geschäftspartner:innen solltest Du künftig Deine Wirtschafts-ID nennen. Damit schaffst Du Transparenz und vermeidest Missverständnisse – sowohl intern als auch bei behördlichen Überprüfungen.
  • Behördenkommunikation: Ganz gleich, ob Finanzamt, Gewerbeamt oder andere öffentliche Stellen: Deine Wirtschafts-ID wird zur verpflichtenden Kennzahl, die Deine Identifikation beschleunigt und Missverständnissen vorbeugt.

Wo muss die Wirtschaftsidentifikationsnummer angegeben werden?

Datenschutz: Welche Daten werden im Zusammenhang mit der Wirtschafts-ID gespeichert?

Die Einführung einer neuen Nummer wirft natürlich immer auch Fragen zum Datenschutz auf. Im Falle der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist genau geregelt, welche Daten gespeichert werden dürfen. Neben der Wirtschafts-ID selbst werden insbesondere folgende Informationen gespeichert:

  • Name bzw. Firmenbezeichnung
  • Rechtsform Deines Unternehmens
  • Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Gründungsdatum bzw. Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit
  • Daten zu steuerlicher Erfassung und Klassifikation durch die Finanzbehörden

Diese Daten dürfen ausschließlich für steuerliche Zwecke verwendet werden. Der Schutz Deiner Daten hat dabei höchste Priorität – ein unberechtigter Zugriff durch Dritte ist gesetzlich ausgeschlossen.

Welche Daten werden mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer gespeichert?

Papierkram als Lösung für einfache & automatisierte Buchhaltung

Mit der Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer steht für Dich als Unternehmer:in erstmal eine kleine Umstellung an. Die zusätzliche Nummer kann schnell für Verwirrung sorgen – besonders, wenn Dich die bisherige Buchhaltung ohnehin schon genug fordert. Genau hier kommt Papierkram ins Spiel.

Papierkram ist eine intuitive Buchhaltungssoftware, die speziell für Nutzer:innen entwickelt wurde, die von Buchhaltung eigentlich wenig Ahnung haben – und das auch gar nicht müssen. Wir sorgen dafür, dass Du keine schlaflosen Nächte wegen Steuern, Rechnungen oder Nummernchaos hast, sondern Dich voll und ganz auf Dein Unternehmen konzentrieren kannst.

Wie unterstützt Dich Papierkram konkret?

Unsere sichere Softwarelösung hilft Dir, alle wichtigen Prozesse Deiner Buchhaltung einfach zu automatisieren und dabei jederzeit den Überblick zu behalten. Egal ob Angebots- oder Rechnungserstellung, Steuermeldungen, oder digitales Belegarchiv – Papierkram macht diese Aufgaben für Dich einfach und intuitiv. Das bedeutet, Du musst kein Steuerprofi sein, um Deine Buchhaltung selbstständig und ohne Stress zu erledigen.

Gerade jetzt, mit der Einführung der Wirtschafts-ID, sorgt unser digitales Belegarchiv dafür, dass Du alle Nummern, Dokumente und Rechnungen sicher verwahrst und jederzeit wiederfindest. Damit entfällt für Dich lästiges Suchen oder unsicheres Nachfragen bei Ämtern.

Starte jetzt kostenlos mit Papierkram und bring Deine Buchhaltung auf ein neues Level – damit Du mit Deiner Wirtschafts-Identifikationsnummer und allen anderen Vorgaben immer bestens vorbereitet bist.

Fazit: Das ändert sich für Dich mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Übersicht und weniger Bürokratie im Unternehmensalltag. Sie soll für klare Verhältnisse sorgen – sowohl im Kontakt mit Behörden als auch bei steuerlichen Pflichten. Ob Du ein kleines Einzelunternehmen führst, als Freiberufler:in arbeitest oder eine GmbH leitest: Die Wirtschafts-ID wird in Zukunft fester Bestandteil Deiner unternehmerischen Identität sein.

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

  • Pflicht für alle wirtschaftlich Tätigen: Egal, ob Du ein großes Unternehmen oder ein kleines Nebengewerbe führst – jede wirtschaftlich aktive Person und Organisation in Deutschland erhält eine eigene Wirtschafts-ID.
  • Automatische Vergabe: Du musst nichts beantragen. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird Dir automatisch zugeteilt – bei Neugründungen direkt im steuerlichen Erfassungsverfahren, bei bestehenden Unternehmen schrittweise bis 2026.
  • Zentrale Nummer für mehr Übersicht: Die Wirtschafts-ID vereinfacht die Behördenkommunikation und wird in Zukunft bei Rechnungen, Steuererklärungen und Verträgen genutzt. Sie bleibt auch dann bestehen, wenn sich Deine Rechtsform oder Dein Firmensitz ändert.

Was solltest Du jetzt tun?

  1. Informiere Dich über den aktuellen Stand: Wenn Du Dein Unternehmen bereits gegründet hast, bekommst Du die Nummer automatisch per Post zugestellt. Achte darauf, dass Deine Unternehmensdaten beim Finanzamt aktuell sind.
  2. Dokumentiere Deine Nummer sicher: Sobald Du Deine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten hast, solltest Du diese an einem sicheren, jederzeit zugänglichen Ort speichern. Unser digitales Belegarchiv bei Papierkram hilft Dir dabei, immer den Überblick zu behalten.
  3. Passe Deine Prozesse an: Plane frühzeitig ein, wo Du die Wirtschafts-ID künftig angeben musst – zum Beispiel auf Rechnungen, in Steuererklärungen oder in Verträgen mit Kund:innen und Geschäftspartner:innen.
  4. Nutze eine smarte Buchhaltungslösung: Gerade in der Umstellungsphase macht es Sinn, auf eine einfache und digitale Lösung zu setzen. Mit Papierkram kannst Du Rechnungen erstellen, Deine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vorbereiten, Deine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) erledigen und alle wichtigen Daten revisionssicher verwalten – auch Deine neue Wirtschafts-ID.

FAQ

Wer braucht eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist verpflichtend für alle Unternehmer:innen, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Das gilt für Unternehmen jeder Rechtsform – von der GmbH über die UG bis hin zur GbR. Auch Einzelunternehmer:innen, Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen erhalten die Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Wann kommt die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer hat offiziell im November 2024 begonnen. Neue Unternehmen erhalten ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer automatisch im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens. Bestehende Unternehmen, Freiberufler:innen und andere wirtschaftlich Tätige werden bis spätestens 2026 schrittweise vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angeschrieben und bekommen ihre W-IdNr. zugeteilt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer das Gleiche wie die Steuernummer?

Nein, die Wirtschafts-Identifikationsnummer ersetzt nicht automatisch Deine Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Während die Steuernummer vom zuständigen Finanzamt vergeben wird und vorrangig für nationale Besteuerungsverfahren genutzt wird, dient die W-IdNr. als zentrales Unterscheidungsmerkmal für die eindeutige Identifizierung von Unternehmer:innen im gesamten Besteuerungsprozess. Die USt-IDNr. bleibt weiterhin notwendig, wenn Du Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbietest. Es handelt sich also um unterschiedliche Identifikationsnummern mit jeweils eigenem Zweck und Einsatzbereich.

Wo finde ich meine Unternehmens-Identifikationsnummer?

Sobald Dir Deine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt wurde, informiert Dich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schriftlich. Die Nummer wird Dir entweder direkt bei der Gründung im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens mitgeteilt oder im Zuge der stufenweisen Vergabe ab November 2024 zugesendet. Du findest die W-IdNr. in diesem offiziellen Schreiben.

Ersetzt die W-IdNr. die USt-IdNr.?

Nein, die W-IdNr. ersetzt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nicht. Beide Nummern erfüllen unterschiedliche Funktionen: Deine USt-IdNr. brauchst Du weiterhin, wenn Du innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Dienstleistungen innerhalb der EU erbringst. Die W-IdNr. dient hingegen der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren in Deutschland. Sie ergänzt also die bestehenden Nummern, ersetzt sie aber nicht.

Blogbeitrag verfasst von
Steffen Kiegler

Portrait Autor
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