Aktuelles rund um Papierkram
02. Oktober 2018
Tankgutscheine sind ein beliebtes Mittel zur Mitarbeitermotivation – zumal diese in gewissen Grenzen steuerfrei sind (Sachbezugsfreigrenze von max. 44,00 € monatlich). Jetzt hat das sächsische Finanzgereicht entschieden, dass dies jedoch nur dann gilt, wenn die Gutscheine monatlich ausgehändigt werden. Werden die Tankgutscheine hingegen für mehrere Monate im Voraus überlassen, gilt der gesamte Sachbezug bereits bei Erhalt der Gutscheine als zugeflossen.
Die Finanzrichter begründen Ihre Entscheidung damit, dass gemäß der gesetzlichen Regelung im Monat immer nur (ein) Gutschein im Gesamtwert von maximal 44 € steuerfrei ausgehändigt und eingelöst werden darf. Werden dennoch mehr Gutscheine überlassen und die Sachbezugsfreigrenze überschritten, so sind die Zuwendungen bei Hingabe der Pauschalsteuer von 30 % zu unterwerfen. Das ist selbst dann der Fall, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung getroffen wurde, dass pro Monat lediglich ein Gutschein eingelöst werden darf, da es sich hier lediglich um eine arbeitsrechtliche Vereinbarung handelt, die auf die steuerliche Beurteilung keinen unmittelbaren Einfluss hat. Zudem habe der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt keinen Einfluss mehr auf die Verwendung der Gutscheine und deren Einlösung.
Um Ärger in diesem Bereich zu vermeiden sollten Gutscheine nicht mehr im Voraus sondern nur noch monatlich ausgehändigt werden.
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