Aktuelles rund um Papierkram
26. September 2017
Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG werden umsatzsteuerrechtlich Unternehmer bezeichnet, deren Bruttoumsatz (Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) im Vorjahr 17.500,00 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000,00 € nicht überschreiten wird. Hierbei handelt es sich um ein Wahlrecht, auf welches gegenüber dem Finanzamt verzichtet werden kann.
13. September 2017
In Papierkram hast Du die Möglichkeit, zwei Steuernummern einzugeben. Du findest zum einen das Feld „Steuernummer“ und zum anderen das Feld „Ust-IdNr.“. Nur, welche Nummer muss eigentlich auf einer Rechnung eingetragen sein?
05. September 2017
Nachfolgend zwei für euch interessante steuerliche Veränderungen, welche zum einen den privaten Bereich, zum anderen alle Arbeitgeber betreffen.
31. August 2017
Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur bis zu einem Betrag von 35 € pro Jahr und Geschäftsfreund als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig, sofern der Aufwand ordnungsgemäß aufgezeichnet wurde. Wird die Wertgrenze von 35 € überschritten, wird der gesamte Aufwand als steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt und wirkt sich nicht mehr gewinnmindernd aus.
21. August 2017
Im Zuge der Digitalisierung steigt die Zahl der elektronisch bereitgestellten bzw. versandten Belege zunehmend an. Oft steht dem Kunden mittlerweile auch keine Alternative in Form eines Papierbelegs mehr zur Verfügung.
Für Unternehmer bedeutet dies, dass Sie Ihre Geschäftsprozesse zunehmend an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen, da die in der Vergangenheit auch von der Finanzverwaltung stets akzeptierten Papierbelege wegfallen.
09. August 2017
Mit Inkrafttreten des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen Mitte des Jahres 2016 erfuhr das Bankengeheimnis zuletzt eine deutliche Einschränkung. Am 30. September 2017 ist es nun soweit,
01. August 2017
§ 35a EStG ermöglicht es, Leistungen und Beschäftigungen im Privathaushalt steuerlich abzusetzen um Schwarzarbeit zu verhindern bzw. zu reduzieren. Dabei gelten, je nach Art der Leistung und des Beschäftigungsverhältnisses, unterschiedliche Fördergrenzen, wobei generell nur die Lohnkosten einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten begünstigt sind. Materialkosten hingegen sind nicht berücksichtigungsfähig.
27. Juli 2017
Bei Skonto handelt es sich um einen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag, den Du Deinem Kunden einräumen kannst, wenn dieser die Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt.
Ob Du Skonto bei überpünktlicher Bezahlung einräumst oder nicht, bleibt Dir überlassen, es handelt sich um eine freiwillige Abmachung zwischen den beiden Vertragspartnern, von der beide Parteien profitieren.
25. Juli 2017
Egal ob Gründung, Wachstum oder Unternehmensnachfolge - Die KfW erleichtert mit Ihren Förderangeboten vielen Existenzgründern und jungen Unternehmern den Start in die Selbstständigkeit. Deshalb ist es durchaus empfehlenswert, die Fördermöglichkeiten zu kennen und zu nutzen.
20. Juli 2017
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. So sehr man sich auch bemüht, alles doppelt zu kontrollieren, triplezuchecken und viermal nachzuprüfen, irgendwann passiert es doch, dass sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat.
12. Juli 2017
Immer wieder werden wir im Support gefragt, ob eine Rechnung ohne Unterschrift die gesetzlichen Anforderungen erfüllen würde. Die Antwort lautet selbstverständlich ja, eine Rechnung muss nicht zwingend unterschrieben werden, es sei denn, du bist Rechtsanwalt oder Steuerberater, hier gelten andere Regeln.
10. Juli 2017
Egal ob Home Office oder betriebliches Büro – immer mehr Menschen haben ein häusliches Arbeitszimmer und müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, welche Kosten absetzbar sind und welche nicht.
Im Grundsatz ist die Antwort ganz einfach - Keine! So sieht es zumindest die Finanzverwaltung und stellt diese Auffassung in ihrem BMF-Schreiben aus März 2011 auch eindeutig klar: „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.“
Aber ganz so einfach wie es die Finanzverwaltung gerne hätte ist es dann doch nicht, denn auch diese Regel kennt Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Aufwendungen entweder unbeschränkt oder zumindest beschränkt abgezogen werden.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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